Verfahrensangaben

10013033-Fachliche Beratung zu Menschenrechten in der Entwicklungszusammenarbeit

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
993-80072-52
Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
katharina.cheimanoff@giz.de
+49 2284460
+49 22844601766

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85312320-8
73200000-4
90713000-8
98200000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Sektorvorhaben Menschenrechte und Inklusion unterstützt das BMZ-Referat 102 dabei, Menschenrechte allgemein, den menschen-rechtsbasierten Ansatz (MRA), die Rechte von Menschen mit Behinderungen (MmB) sowie weiterer marginalisierter Gruppen in BMZ-Regelprozessen und in der Ausgestaltung des bilateralen Portfolios systematisch zu berücksichtigen. Zudem berät das SV das Referat bei der Positionierung zum MRA in der EZ auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Gewünscht ist breite und flexible BMZ-Beratung im Kontext von ad-hoc Anfragen und langfristigen Prozessen im Themenfeld.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die vorgesehenen Beratungsleistungen betreffen insbesondere die Handlungsfelder 1 und 3 des Sektorvorhabens "Menschenrechte und Inklusion". Dazu gehören die Verankerung des Menschenrechtsansatzes in den Regelprozessen und Portfolios des BMZ, die Weiterentwicklung menschenrechtlicher Beschwerdemechanismen sowie die Beratung zur Stärkung der Rechte marginalisierter Gruppen.

Benötigt werden fachlich fundierte, strategische und kurzfristig abrufbare Beratungsleistungen zur systematischen Verankerung des Menschenrechtsansatzes und der Menschenrechtsprinzipien in den Regelprozessen des BMZ sowie bei der Ausgestaltung der bilateralen Portfolios der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

Die Beratungsleistungen umfassen insbesondere:

- die Unterstützung bei der Operationalisierung und Umsetzung menschenrechtlicher Vorgaben des BMZ;
- die Beratung zur Berücksichtigung von Menschenrechten und Menschenrechtsprinzipien in allen Sektoren und Regionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit;
- die Identifizierung und Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen entwicklungspolitischer Maßnahmen auf die Menschenrechte;
- die fachliche Begleitung der nationalen und internationalen Positionierung des BMZ zum Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit;
- die Beratung zur Weiterentwicklung menschenrechtlicher Beschwerdemechanismen in der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit;
- die Beratung zur systematischen Stärkung und Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, LGBTIQ+ Personen, indigenen Völkern, religiösen und ethnischen Minderheiten sowie weiteren marginalisierten oder benachteiligten Bevölkerungsgruppen; und
- die Entwicklung konkreter und praxisorientierter Empfehlungen dazu, wie die genannten Rechte in den Strategien, Verfahren und Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wirksam berücksichtigt werden können.

Die Beratungsleistung muss die unterschiedlichen Themenbereiche in ihrem fachlichen, rechtlichen und politischen Zusammenhang erfassen und in konsistente, adressatengerechte sowie unmittelbar umsetzbare Handlungsempfehlungen für das BMZ überführen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2026
31.10.2029

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA22

Siehe Leistungsbeschreibung.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Es wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b in Verbindung mit § 14 Abs. 6 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter Aufforderung nur eines Unternehmens zur Angebotsabgabe durchgeführt.

Die zu beschaffende Leistung kann zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung ausschließlich durch ein Unternehmen erbracht werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht nicht. Die technischen Anforderungen sind durch den tatsächlichen Beschaffungsbedarf sachlich begründet. Der fehlende Wettbewerb beruht nicht auf einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Weitere Details: siehe Wettbewerbsunterlagen / Leistungsbeschreibung.

Gleichstellung von ethnischen Gruppen
Gleichstellung der Geschlechter
Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

Weitere Details: siehe Wettbewerbsunterlagen / Leistungsbeschreibung.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

1
1

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Deutsches Institut für Menschenrechte, 10969 Berlin
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Deutsches Institut für Menschenrechte
VR 20836 B
Mittleres Unternehmen
Zimmerstraße 26/27
10969
Berlin
Deutschland
DE300
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

21.10.2026

Angaben zum Angebot

1 - 97129
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung