Die GIZ ist als Bundesunternehmen vorrangig für die Bundesregierung tätig und erhält die Aufträge der Bundesministerien auf der Grundlage der vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätze der "in-house"-Vergabe. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung die GIZ direkt beauftragt, ohne diese Beauftragung selbst ausschreiben zu müssen. Die GIZ ist ihrerseits öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und als solche zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Bei der Beauftragung Dritter innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes hat die GIZ folglich die jeweils einschlägige Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen oder für Bauleistungen (VgV, VOB) anzuwenden, wenn die in der EU-Verordnung 2021/1952 festgelegten Schwellenwerte überschritten werden. Unterhalb dieser Wertgrenzen ist die GIZ aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit dem BMZ bei der Umsetzung von Aufträgen des Bundes zur Einhaltung der UVgO verpflichtet. Auch darüber hinaus wird auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb und Gleichbehandlung der Bieter geachtet. Damit unterstützt die GIZ gleichermaßen den gleichberechtigten Zugang zu ihrer Lieferkette wie auch die Wirtschaftlichkeit des Einkaufs selbst.
Die GIZ strebt außerdem weiterhin eine intensive Zusammenarbeit mit der Consultingwirtschaft oder öffentlich-rechtlichen Institutionen dort an, wo Aufgaben und Funktionen durch andere als die GIZ selbst wirtschaftlicher und zweckmäßiger erfüllt werden können.
Das Beschaffungsvolumen des Unternehmens ist vergleichsweise hoch. Die Gesamtvergaben der GIZ beliefen sich im Jahr 2025 auf rd. 1.986 Mio. EUR.
Die zentrale Beschaffungsstelle der GIZ ist die Abteilung Einkauf und Verträge (EuV). Die Abteilung hat die normative Verantwortung für die weltweite Beschaffung der GIZ inne und führt sämtliche deutschlandweiten, weltweiten und länderübergreifenden Beschaffungen mit Binnenmarktrelevanz (Dienstleistungen, inklusive IT-Dienstleistungen, Sachgüter, Bau) durch.
Aufgrund verschiedener Entwicklungen werden die Flexibilität und Reaktionsgeschwindigkeit der Abteilung mehr und mehr nachgefragt und notwendig. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den EU-Oberschwellenbereich als auch für den EU-Unterschwellenbereich bedeuten eine weiterhin hohe Arbeitsintensität.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird die GIZ externe Dienstleister zur Durchführung von Vergabeverfahren, sog. Procurement Agents (PA), nutzen.
Dadurch wird sowohl eine weitergehende Flexibilisierung der Beschaffung einerseits als auch eine Entlastung des Vertragsmanagements andererseits angestrebt.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit vier Rahmenvereinbarungspartner*innen zur Durchführung von Vergabeverfahren für die GIZ im Bereich Dienstleistungen (Dienstleistungen, inklusive IT-Dienstleistungen, Bau).
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung für die initiale Laufzeit von 2 Jahren wird auf 264 Verfahren festgesetzt.