Optionen / Losübergreifende Vergabe
Der Bieter muss mindestens für Los 1 ein Angebot abgeben. Für Los 1 sind 24 e-Vans vorgesehen. Darüber hinaus behält sich die GIZ vor, bis zu 12 weitere E-Vans als Option zu beauftragen, sofern die entsprechenden Mittel und Kapazitäten verfügbar sind.
Für die Lose 2 bis 5 sind jeweils 12 e-Vans vorgesehen. Die Vergabe dieser Lose erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen Mittel. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Lose 2 bis 5 besteht nicht.
Die technisch geeigneten Angebote werden losübergreifend innerhalb der jeweiligen Produkt- und Lieferzeitgruppe ausgewertet. Der Bieter muss für Los 1 anbieten, um für die weiteren Lose berücksichtigt werden zu können. Die Angebote werden beginnend mit Los 1 in aufsteigender Reihenfolge losübergreifend ausgewertet. Dabei kann es zu einer Verschiebung eines Angebots in ein nachfolgendes Los kommen.
Der Zuschlag wird jeweils auf das preislich günstigste technisch geeignete Angebot erteilt, das nach der losübergreifenden Auswertung für das jeweilige Los zur Verfügung steht.
Option Los 1:
Der Bieter kann für Los 1 zusätzlich bis zu 12 E-Vans als Option anbieten. Der Stückpreis für die Optionsfahrzeuge muss dem Stückpreis des Loses 1 entsprechen. Die Option wird nicht gesondert bewertet. Wurde die Option angeboten, behält sich die GIZ das Recht vor, die Bestellmenge von Los 1 um bis zu 12 zusätzliche e-Vans zu erhöhen, sofern die entsprechenden Mittel und Kapazitäten verfügbar sind.
Die Ausübung der Option erfolgt durch schriftliche Mitteilung der GIZ an den Auftragnehmer. Alle übrigen Bestimmungen des Vertrags und seiner Anlagen gelten für die Optionsfahrzeuge unverändert.