Optionen / Losübergreifende Vergabe
Los 1 umfasst die Lieferung von 6 Baggerladern. Darüber hinaus behält sich die GIZ vor, die Bestellmenge im Rahmen einer Option um bis zu 3 weitere Baggerlader zu erhöhen, sofern die entsprechenden Mittel und Kapazitäten verfügbar sind.
Die Lose 2 bis 14 umfassen jeweils die Lieferung von 6 Baggerladern. Die Vergabe der Lose 2 bis 14 erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen Mittel. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Lose besteht nicht.
Der Bieter muss zwingend ein Angebot für Los 1 einschließlich der zugehörigen Option abgeben, um für die weiteren Lose 2 bis 14 berücksichtigt werden zu können. Die Abgabe eines Angebots für Los 1 ohne Angebot der Option ist nicht zulässig.
Die technisch geeigneten Angebote werden losübergreifend ausgewertet. Die Auswertung erfolgt beginnend mit Los 1 in aufsteigender Reihenfolge der Lose. Dabei kann es im Rahmen der losübergreifenden Auswertung zu einer Verschiebung eines Angebots in ein nachfolgendes Los kommen.
Der Zuschlag wird jeweils auf das preislich günstigste technisch geeignete Angebot erteilt, das nach Abschluss der losübergreifenden Auswertung für das jeweilige Los zur Verfügung steht.
Option zu Los 1
Der Bieter ist verpflichtet, für Los 1 zusätzlich zu den 6 Baggerladern eine Option über bis zu 3 weitere Baggerlader anzubieten. Der für die Optionsfahrzeuge angebotene Stückpreis muss dem Stückpreis der regulären Fahrzeuge aus Los 1 entsprechen. Die Option wird gewertet.
Die GIZ behält sich vor, die Bestellmenge von Los 1 bei Bedarf um bis zu 3 weitere Baggerlader zu erhöhen, sofern die entsprechenden Mittel und Kapazitäten verfügbar sind. Die Ausübung der Option erfolgt durch schriftliche Mitteilung der GIZ an den Auftragnehmer. Alle übrigen Bestimmungen des Vertrags und seiner Anlagen gelten für die Optionsfahrzeuge unverändert.