Der Nettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei Jahren 2023, 2024 und 2025 muss genannt werden.
Der jährliche Nettoumsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (IT-Ausstattung) aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 mussen genannt werden.
Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (IT-Ausstattung) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nicht einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 100.000 EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.