Verfahrensangaben

Auftragsänderung 1: 81316543-PM&E, fortalecimiento del sector educativo y desarro...

VO: VgV Vergabeart: Bekanntmachung einer Auftragsänderung Status: Veröffentlicht

Änderungsdokumentation

Dokumentation der Änderungen

Geänderter Vertrag

Zum Vertrag
1 - GFA Consulting Group GmbH, 22359 Hamburg

- Aufstockung +20,11% gem. § 132 II Nr. 2 GWB: zusätzl. Leistungen
- Budgetumwidmungen
- neue Position Experte 7 für lokal zu erbringende Zusatzleistungen

Gesamtcharakter bleibt erhalten

Begründung der Änderung

Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.

Im Zuge der Anlauf- und Konkretisierungsphase der Consultingkomponente im Vorhaben PreViMujer III hat sich gezeigt, dass für eine fachgerechte, kontextsensible und wirkungsorientierte Umsetzung zusätzliche Leistungen erforderlich sind, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen weder in dieser Form noch in diesem Umfang vorgesehen waren. Die beantragte Vertragsergänzung in Höhe von EUR 148.250 verändert den Charakter des Auftrags nicht, sondern dient der qualitätsgesicherten und risikobewussten Erreichung der vereinbarten Projektziele, insbesondere im Output 3 zur Stärkung von Bildungseinrichtungen bei der Prävention von Gewalt gegen Frauen.

Die Vergabeunterlagen sehen die Anpassung und Umsetzung der Präventionsmethodologien "Ruta Participativa", "Game Over", "Entornos Educativos Libres de Violencia contra las Mujeres" (ELI) und "Comunidad Universitaria Segura" (CUS) vor. In der Vorbereitung und ersten Umsetzung in den Projektregionen Azuay, Cañar und Morona Santiago wurde jedoch deutlich, dass hierfür zusätzliche vorbereitende und begleitende Leistungen erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Erhebung und Aufbereitung von Ausgangsdaten, die Anpassung von Erhebungsinstrumenten (Interviewleitfäden, Fragebögen, Einverständniserklärungen und Protokollen) sowie die Durchführung, Transkription und Auswertung von Interviews und Fokusgruppen mit relevanten Akteur*innen aus Schulen und Hochschulen. Diese Leistungen sind notwendig, um die Interventionen evidenzbasiert, institutionenspezifisch und unter Beachtung des Do-no-harm-Prinzips umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund wird die Einrichtung einer neuen Budgetlinie für nationale Kurzzeitexpertinnen beantragt. Diese sollen klar abgegrenzte Zusatzleistungen übernehmen, insbesondere in den Bereichen Datenerhebung, Moderation und Durchführung von Interviews und Fokusgruppen, Transkription und Systematisierung, kontextbezogene fachliche Zuarbeit, Anpassung von Materialien sowie Begleitung dezentraler Prozesse. Dies umfasst insbesondere die Aktualisierung des Online-Kurses "Universidad segura, libre de violencia contra las mujeres" sowie die Entwicklung einer spezifischen Version für das Vizeministerium für Hochschulbildung und Institute der höheren Bildung. Ebenso betrifft dies den Kurs "Escuelas seguras, libres de violencia contra las mujeres" in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium. Nationale Kurzzeitexpertinnen sind hierfür erforderlich, da diese Aufgaben vertiefte Kenntnisse des ecuadorianischen Bildungs- und Gewaltpräventionskontexts, kulturelle und sprachliche Sensibilität, Zugang zu lokalen Akteur*innen sowie kurzfristige Verfügbarkeit vor Ort voraussetzen. Sie ersetzen das vertraglich vorgesehene Schlüsselpersonal nicht, sondern ergänzen dieses bedarfsorientiert, um die im Projektverlauf entstandenen Zusatzanforderungen effizient und qualitätsgesichert abzudecken.

Darüber hinaus ist eine Aufstockung internationaler Beratungstage erforderlich, um die fachliche und methodische Qualität der in den Bildungseinrichtungen eingesetzten Instrumente sicherzustellen.

Ein Wechsel die Auftragnehmerin kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen, da die zusätzlichen Leistungen eng mit den bereits durchgeführten und vertraglich vereinbarten Leistungen verzahnt sind. Die Auftragnehmerin verfügt über spezifisches Know-how und Kontextexpertise im ecuadorianischen Bildungs- und Gewaltpräventionssystem sowie etablierte Zugänge zu lokalen Akteur*innen. Eine neue Auftragnehmerin müsste zeitaufwändig und kostspielig eingearbeitet werden, wodurch die fachgerechte und wirkungsorientierte Umsetzung des Projekts gefährdet wäre.

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
993-80072-52
Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
65760
Eschborn
Deutschland
DE71A
eva.theis@giz.de
+49 619679
+49 6196791115

Angaben zum Auftraggeber

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75211200-0
79000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gewalt gegen Frauen ist eines der größten Hindernisse für die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte von Frauen. Ecuador hat das Übereinkommen gegen alle Formen der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) sowie das Interamerikanische Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen (Übereinkommen von Belém do Pará) ratifiziert und sich den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) verpflichtet. Auf nationaler Ebene wird insbesondere Frauen und Mädchen ein Leben frei von Gewalt garantiert. Dies geht aus der Verfassung von 2008 (Art. 35 und Art. 66), dem Strafgesetzbuch von 2014 (Art. 141 und Art. 155) sowie (3) dem organischen Gesetz zur Verhinderung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (LOIV) von 2018 hervor. Die Umsetzung wirksamer Maßnahmen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, die sich auf die Prävention von Gewalt gegen Frauen konzentrieren, bleibt jedoch eine Herausforderung.

Das Projekt Prävention von Gewalt gegen Frauen III (PreViMujer III) unterstützt die Umsetzung des LOIV und seiner Verordnung im Bereich der Prävention von Gewalt gegen Frauen. Um dies zu erreichen, werden Kapazitäten entwickelt sowie Wissen und methodische Instrumente an verschiedene öffentliche und zivilgesellschaftliche Akteure vermittelt, damit diese, innovative und nachhaltige Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen umsetzen können.

Ziel des Projekts ist es, auf zentraler Ebene und in zwei Provinzen Ecuadors staatliche und nichtstaatliche Akteure darin zu unterstützen, Regelungen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen einzuführen. Das Projekt baut auf den Errungenschaften von PreViMujer I und II auf. Durch die Vorgängerprojekte wurden Kontakte zu gesellschaftlichen Schlüsselakteuren geknüpft, wertvolle Erfahrungen in der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Methoden und Evidenzen gesammelt, Kapazitäten gestärkt und Wissen systematisiert. Insbesondere sollen die Erfahrungen aus Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen für Beamte, einem systemischen Präventionsmodell für Unternehmen und Universitäten sowie Lernmethoden für Kinder und Jugendliche, die für dieses Projekt entwickelt wurden, weiter genutzt und verbreitet werden.

Die Zielgruppe sind Frauen in ihrer ganzen Vielfalt und während ihres gesamten Lebenszyklus. Darüber hinaus richtet sich das Projekt an Männer, Kinder und Jugendliche, die bei der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt eine wichtige Rolle spielen. Politischer Träger ist das Ministerium für Frauen und Menschenrechte (MMDH), das für die Umsetzung des LOIV und für die Koordinierung und Vernetzung der staatlichen Akteure des Nationalen Systems zur Verhütung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (SNPEVM) sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene zuständig ist.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel des Projekts Prävention von Gewalt gegen Frauen III (PreViMujer III) ist es, auf zentraler Ebene und in zwei Provinzen Ecuadors staatliche und nichtstaatliche Akteure darin zu unterstützen, gesetzliche Vorgaben zur Prävention von Gewalt gegen Frauen umzusetzen. Die auftragnehmende Partei (AN) trägt zur Erreichung der Projektziele bei und arbeitet kontinuierlich in enger Abstimmung mit dem Kernteam der GIZ undDie AN ist für die folgenden Arbeitspakete verantwortlich:

1. Planung, Monitoring, Evaluierung (PM&E) und Wissensmanagement
Die ANErstellung und Verwaltung eines PM&E-Systems , das auf den Ergebnissen und Auswirkungen des Projekts basiert. Mit Hilfe dieses Systems bereitet die AN die Beiträge für die jährlichen und abschließenden Projektberichte vor. Dieser Prozess zielt auf ein wirkungsorientiertes Monitoring ab, durch das der Fortschritt des Projekts im Hinblick auf die vereinbarten Ziele und Meilensteine während der gesamten Projektlaufzeit systematisch erfasst wird. Außerdem unterstützt die AN die operative Planung des Projekts sowie den Dialog innerhalb des Teams über strategische Fragestellungen. Zudem ist die AN für die Erstellung und Verwaltung eines Wissensmanagementsystems für das Projekt verantwortlich. Auf Grundlage einer entsprechenden Strategie werden u. a. Input-Dokumente für den Projektfortschritts- und den Abschlussbericht, die Projektevaluierung, ein lokales Handbuch für bewährte Verfahren und Factsheets über die Durchführung und die Auswirkungen des Projekts erstellt.

2. Aufbau von Kapazitäten im Bildungssektor (Umsetzung von Output 3)
Die AN wird für die Stärkung der Kapazitäten von Bildungseinrichtungen zur Umsetzung innovativer Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verantwortlich sein, die an die lokalen Gegebenheiten angepasst sind. Dazu gehört die Durchführung von Workshops für die Ausbildung von Multiplikatoren (Training of Multipliers) in Universitäten und Bildungseinrichtungen unter Anwendung der erprobten Methoden "Mitmach Parkour" für Kinder und "Game Over" für Jugendliche. Die AN berät Universitäten und Bildungseinrichtungen für die Anpassung und Umsetzung von Modellen, die auf den Konzepten "Sichere Universitätsgemeinschaft" und "Bildungsumgebungen ohne Gewalt gegen Frauen" basieren. Zudem berät die AN das Bildungsministerium auf dezentraler Ebene und Bildungseinrichtungen bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sowie für die Entwicklung kulturell angemessener Dialogformate zwischen Generationen, Kulturen und Geschlechtern zum Thema Gewalt gegen Frauen im schulischen und außerschulischen Kontext.

3. Organisations- und Kapazitätsentwicklung
Die AN ist für die systemische Organisationsentwicklung (DOS) zuständig. Dies beinhaltet die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Systems der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Frauen und Menschenrechte (MMDH) sowie die Analyse anderer Schlüsselakteure des Nationalen Systems zur Verhütung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (SNPEVM), für die das MMDH die Verantwortung trägt. Auf dieser Grundlage wird die AN einen Vorschlag für die DOS ausarbeiten, der z. B. Strategien und einen Arbeitsplan, die Konzeption von Schulungsprogrammen oder Workshops mit dem/den vom Projekt ausgewählten Partner(n) sowie Tagesordnungen, Methoden und didaktisches Material umfasst. Während die technische Unterstützung des/der Partner(s) während des Projekts in den Händen von PreViMujer III liegt, wird die AN punktuelle Unterstützung bei der Durchführung von einem Face-to-Face-Workshop leisten.

Die AN ist verantwortlich für die Stärkung der Kompetenzen des Projektmanagements in Form von Coaching. Spezifische Themen können schwierige Managementaufgaben in komplexen Teamsituationen, Kontroll- und Managementfragen, Kommunikationsfähigkeiten, Konfliktsituationen, Work-Life-Balance und Stressmanagement sein.

Umfang der Auftragsvergabe

889.163,50
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ecuador

Quito und 2 Provinzen

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

Zusätzliche Angaben

Alle Bieter, die nationales Personal haben oder Experten nach Ecuador schicken, müssen das lokale Arbeitsrecht in vollen Umfang berücksichtigen.

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

CO2-Kompensation von Flugreisen und Nutzung umweltfreundlicher Transporte.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

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Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
GFA Consulting Group GmbH, 22359 Hamburg
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

GFA Consulting Group GmbH
HRB 30219
Eulenkrugstraße 82
22359
Hamburg
Deutschland
DE600
info@gfa-group.de
+49 04060306100
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

28.10.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

740.297,50
EUR

Angaben zum Angebot

1 - 85346

Angaben zur Rahmenvereinbarung