Das Projekt "Fachkräfte-Fonds Globalvorhaben Partnerschaften für entwicklungsorientierte Ausbildungs- und Arbeitsmigration" zielt grundsätzlich auf den Aufbau von Partnerschaften zwischen Wirtschaftsakteuren in Deutschland und in ausgewählten Kooperationsländern ab, in deren Rahmen innovative Modelle für eine entwicklungsorientierte Ausbildungs- und Arbeitsmigration entworfen und getestet werden sollen. Die vorliegende Ausschreibung dient der Umsetzung des BMZ-Konzeptpapiers "WE-Fair Fachkräfteallianz von Wirtschaft und Entwicklungspolitik". Ziel ist es, durch die Zusammenarbeit der deutschen verfassten Wirtschaft und den Wirtschaftsakteuren in den Partnerländern nachhaltige institutionelle und regulatorische Strukturen für die Qualifizierung und Mobilität von Fachkräften und Auszubildenden in den Partnerländern sowie für die Sicherstellung einer fairen, ethischen und regulierten Fachkräftegewinnung für den deutschen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Im Rahmen des vorliegenden Auftrages soll der Auftragnehmer in drei noch zu bestimmenden Partnerländern je ein Partnerschaftsprojekt zur Ausbildungs- und Arbeitsmigration konzipieren, umsetzen und auswerten, aufbauend auf bereits bestehenden Berufsbildungspartnerschaften und unter aktiver Einbindung und Beteiligung von Wirtschaftsakteuren (Kammern, Kreishandwerkerschaften, Verbände etc. und ihre Einrichtungen sowie mit ihnen verbundene Unternehmen). Der Auftragnehmer soll dabei insbesondere sicherstellen, dass die vorgenannten deutschen Wirtschaftsakteure signifikante personelle, fachliche und finanzielle Eigenbeiträge leisten. Die zu leistenden Arbeitspakete umfassen neben der Konzipierung und dem Aufbau der Partnerschaftsprojekte (AP 1) und deren Formalisierung (AP 2) insbesondere auch den Kapazitätsaufbau sowie die institutionelle Entwicklung der Partnerinstitutionen (v.a. Berufsbildungsanbieter) in den Kooperationsländern, die vorbereitende Qualifizierung, die Auswahl und begleitende Integration der Fachkräfte und Auszubildenden (AP 3) sowie die Aufbereitung und nachhaltige Verankerung der gewonnenen Erfahrungen in den Partnerländern (AP 4).
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Aufgrund der besonderen Verfahrenssituation (Direktvergabe) ist keine Gewichtung der Zuschlagskriterien erfolgt.
Technisch-methodologisches Konzept
Angebotenes Personal
Preis
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
Siehe Kapitel 2.5 der Leisungsbeschreibung.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.