Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH vergibt einen Vertrag zur Miete inkl. Vollwartungsservice über die Bereitstellung von zehn Kaffeeautomaten am Standort Eschborn.
Geplant ist ein Vertrag zur Miete inkl. Vollwartungsservice (Bereitstellung, Wartung und Versorgung mit Betriebs- und Pflegekomponenten) ab August 2026 für die Dauer von 50 Monaten (4 Jahre und 2 Monate) für insgesamt zehn Kaffeevollautomaten. Diese sollen in den 5 Gebäuden am Standort Eschborn stationiert werden.
Den Betrieb der Automaten sowie die Bereitstellung von Kaffee, Milch und weiteren Getränkezutaten sowie die routinemäßige Reinigung übernimmt der Caterer im Auftrag der GIZ. Der Betrieb der Kaffeevollautomaten ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Leistung wird im Campus Eschborn in den Gebäuden Häuser 1, 2, 5, 6 und dem Neubau erbracht.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Bitte geben Sie die Kontaktinformationenen (Telefonund/ oder E-Mail) Ihres technischen Stördienst/ derRufbereitschaft an.
"Bewertet wird die vom Bieter verbindlich zugesagte Reaktionszeit für die Aufnahme und Beseitigung von Störungen im laufenden Betrieb. Ziel ist eine möglichst schnelle Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Eingang der Störungsmeldung beim AN und dem Beginn der Störungsbeseitigung vor Ort.
Bitte geben Sie an, für wann nach Störungsmeldung Sie einen Einsatz am Leistungsort verbindlich zusagen.
10 Punkte - Störungsbeseitigung am nächsten Arbeitstag5 Punkte - Störungsbeseitigung am übernächsten Arbeitstag 0 Punkte - Störungsbeseitigung gemäß Leistungsbeschreibung"
"Bewertet wird der vom Bieter angegebene maximale Geräuschpegel der angebotenen Heißgetränkeautomaten im Betrieb. Ziel ist ein möglichst Leiser Betrieb zur Minimierung von Störungen im Arbeits- und Aufenthaltsbereich. Maßgeblich ist der in Dezibel (dB(A)) angegebene Schalldruckpegel gemäß Herstellerangaben bzw. technischer Dokumentation.
Der Bieter hat den Geräuschpegel für das angebotene Modell verbindlich anzugeben und auf Verlangen durch geeignete Unterlagen (z.B. Datenblatt, Messprotokoll) nachzuweisen.
Dabei erhält der Bieter10 Punkte - bis einschließlich 60 dB(A)5 Punkte - bis einschließlich 65 db(A)0 Punkte - bei über 65 dB(A); der maximalwert gemäß Leistungsbeschreibung ist zwingend einzuhalten"
"Bewertet wird die Energieefizienz der angebotenen Heißgetränkeautomaten anhand der vom Hersteller angegebenen Energieeffizienzklasse (nach einschlägiger EU-Verordnung). Der Bieter hat die Energieeffizienzklasse für das angebotene Modell verbindlich anzugeben und auf Verlangen durch geeignete Unterlagen (z.B. Datenblatt) nachzuweisen.
Dabei erhält der Bieter10 Punkte - Klasse A5 Punkte - Klasse B0 Punkte - Klasse C oder schlechter"
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.