Verfahrensangaben

81322990-Gastronomische Versorgung und Konferenzservice Bonn

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
993-80072-52
Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
65760
Eschborn
Deutschland
DE71A
yasemin.poyraz@giz.de
+49 6196793082
+49 6196791115

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

55300000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die gastronomische Versorgung am Standort Bonn im Rahmen eines Bewirtschaftungsvertrags an einen geeigneten Betreiber vergeben werden. Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.
Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.
Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.

Die Betriebsrestaurants im Mäanderbau und im Campus Forum verfügen über ca. 320 bzw. ca. 200 Sitzplätze.

Im Rahmen der Mittagsverpflegung sind am Standort Bonn in der Kantine Mäanderbau drei Menülinien plus eine Salatbar für die Selbstportionierung anzubieten. Diese müssen wie folgt ausgeprägt sein:

- 1 Linie vegan/vegetarisch
- 1 Linie Fleisch- oder Fischgericht
- 1 Linie als GIZ-Menü

Das zukünftige GIZ-Menü zeichnet sich dadurch aus, dass der Ausgabepreis des Tellergerichts unabhängig von seiner Ausprägung festgeschrieben ist und eine der folgenden zusätzlichen Wahlkomponenten inkludiert: Tagessuppe oder Beilagen-Salat oder Dessert. Der aktuelle Ausgabepreis des GIZ-Menüs in Bonn liegt bei EUR 6,60 und soll zukünftig mit dem Ausgabepreis des GIZ-Menüs in Eschborn harmonisiert werden. Entsprechend ist zu Vertragsbeginn von einem festgeschriebenen Ausgabepreis von EUR 6,60 plus prozentualer Erhöhung des Sachbezugswertes zum 01.01.2026 auszugehen. Der genaue Ausgabepreis in 2026 wird den Bietern im Lauf des Verfahrens mitgeteilt, so dass diese Information in der Kalkulation der Bieter berücksichtigt werden kann.

Das Angebot der Frühstücks- und Zwischenverpflegung an der Kaffeebar im Mäanderbau orientiert sich grundsätzlich an den Anforderungen der Mittagsverpflegung. Entsprechend sind auch hier Vielfalt, Frische und verantwortungsvoller Wareneinsatz gefordert. Ansonsten überlässt die AG dem AN die kreative und eigenständige Konzeptgestaltung der Zwischenverpflegung.

Anforderungen an die Kaffeevoll-, Handelswaren- - und Pfandautomaten sowie die Teeküchenausstattung
Die Kaffeevoll-, Handelswaren- und Pfand-Automaten werden von der AG bereitgestellt und befinden sich in deren Besitz. Für Reparaturen und Wartung der Automaten trägt die AG die Kosten, der AN unterstützt die Reparaturen und Wartung koordinierend und meldet darüber hinaus Mängel/Defekte unmittelbar an die AG.
Die Kaffeevollautomaten müssen mindestens montags-freitags in der Zeit von 6:30-16:30 betriebsbereit und vollständig funktionstüchtig sein. Zwischenzeitlich sind sie zu reinigen und nachzufüllen. Es ist entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen, um alle Vollautomaten anlaufen zu können. Ferner ist darauf zu achten, dass stets eine hinreichende Anzahl an Kaffeebechern, Löffeln und Zucker sowie Süßstoff bereitgestellt sind.

Anforderungen an Konferenzbewirtung
Bei Bedarf können für Konferenzen oder Meetings Speisen und Getränke gebucht werden. Die Service- Zeiten reichen von Montag-Freitag von 07:00-18:30. Nach Absprache sind auch Ausnahmen zu ermöglichen. Diese gesonderten Absprachen sind mindestens fünf Werktage vor der Veranstaltung zu melden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
1.681.316,38
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Grundlaufzeit zwei Jahre.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern die GIZ der AN nicht spätestens vier (4) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich das Ende der Vertragslaufzeit anzeigt.

Maximale Laufzeit 4 Jahre.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36
53113
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen.

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

vgl. Leistungsbeschreibung, Bewertungsschema zur Prüfung der Eignung, Qualitativen Fragenkatalog sowie die Besonderen Vertragsbedingungen.

Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

vgl. Leistungsbeschreibung, Bewertungsschema zur Prüfung der Eignung, Qualitativen Fragenkatalog sowie die Besonderen Vertragsbedingungen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
5

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

1.620.407,17
EUR
1.681.316,38
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Aramark GmbH, 60549 Frankfurt am Main
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Aramark GmbH
HRB 2697 Offenbach
Großunternehmen
Amelia-Mary-Earhart-Straße 11
60549
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
claudia.luzar@aramark.de
0696677920
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

14.08.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

1.681.316,38
EUR

Angaben zum Angebot

1 - 95505
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung