Der Aufsichtsrat der GIZ hat beschlossen, geeignete
Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt eines*r neuen Geschäftsführers*in der GIZ (gemäß
Gesellschaftsvertrag als "Vorstand" bezeichnet) mittels eines öffentlichen
Ausschreibungsprozesses zu identifizieren. Hierzu soll eine Personalberatung (nachfolgend
"Bieter", "Auftragnehmer" oder "AN") hinzugezogen werden.