Änderung am Anmeldeprozess für Unternehmen: Weiter Infos unter https://csx.de/wc8mk
81319217-Rahmenvereinbarung Trainer*innen für digitale Sprachtrainings der AIZ (Lo...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.10.2025
16.10.2025 12:00 Uhr
16.10.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
993-80072-52
Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
65760
Eschborn
Deutschland
DE71A
clara.schmitz@twobirds.com
+49 8935816197
+49 6196791115

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80580000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) begleitet das Programm Skills4Abroad (Schlüsselqualifikationen für Internationale Zusammenarbeit) seit 60 Jahren Fach- und Führungskräfte der deutschen Internationalen Zusammenarbeit vor und während eines Auslandseinsatzes mit vielfältigen Lernangeboten. Diese werden von rund 40 verschiedenen Entsendeorganisationen und bis zu 2.000 Teilnehmer*innen pro Jahr genutzt. Das Programm Skills4Abroad ist Teil der Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) der GIZ.

Das deutsch- und englischsprachige Angebot beinhaltet derzeit rund 30 Trainingsangebote zu den Themen "Diversität und internationaler Kontext", "Persönliche Sicherheit und (mentale) Gesundheit", "Sprache und Kommunikation", "Management und Beratung" sowie "Als Familie ins Ausland". Die Trainings finden in Präsenz am Campus Kottenforst in Bonn-Röttgen oder auf der digitalen Lernumgebung "Online Campus" statt. Teilnehmer*innen können bis zu 30 Lerntage kostenfrei nutzen und das Programm 6 Monate vor und bis zu 24 Monate nach ihrer Ausreise besuchen. Weitere flexible Lern-, Informations- und Vernetzungsangebote sowie Medien und Services der Campus-Bibliothek ergänzen das Trainingsprogramm. Diese Angebote können entweder individuell oder angeleitet in den Formaten "Learning 4 Development - dein Thema im Fokus" und "Time 2 Learn - dein Lernen im Fokus" genutzt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von digitalen Sprachtrainings im Rahmen des Programms Skills4Abroad (Schlüsselqualifikationen für internationale Zusammenarbeit) für Fach- und Führungskräfte der deutschen Internationalen Zusammenarbeit (IZ) vor und während ihrer Auslandseinsätze. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen (RV) in fünf Losen mit einem Pool an qualifizierten Trainer*innen (TR), die die Voraussetzungen für die Durchführung von digitalen Trainings in den gesuchten Sprachen mitbringen.

Die RV ist für eine Laufzeit von 24 Monaten (ab Vertragsbeginn) geplant mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate. Insgesamt soll so ein maximaler Zeitraum von 48 Monaten ab Vertragsbeginn durch diese Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Die AG kalkuliert aktuell für die Gesamtheit aller fünf Lose mit einer Schätzmenge von vorrausichtlich 315 digitalen Sprachtrainings pro Jahr bzw. 1.260 Trainings für vier Jahre. Die Höchstmenge beträgt 394 Trainings pro Jahr bzw. 1.575 Trainings für vier Jahre insgesamt. Ein Anspruch der TR auf eine bestimmte Anzahl von Trainings besteht grundsätzlich nicht.

S4A bietet digitale Sprachtrainings in rund 50 Sprachen an. Diese sind in fünf Lose aufgeteilt. Pro Los bzw. Sprache wird ein Pool von Sprachtrainer*innen eingerichtet.

LOS 1: Europäische Verkehrssprachen: Englisch, Französisch, Portugiesisch, Spanisch

LOS 2: Regional- und Landessprachen Südost-, Osteuropa, Südkaukasus sowie transkontinental (Europa/Asien): Albanisch, Armenisch, Bosnisch, Georgisch, Kurdisch (Kurmanji/Sorani), Mazedonisch, Rumänisch (Moldau), Russisch, Serbisch, Türkisch, Ukrainisch

LOS 3: Modernes Standardarabisch und regionale arabische Dialekte: Arabisch - Ägypten, Jordanien, Irak, Libanon, Maghreb, Palästinensische Gebiete, Sudan, Syrien

LOS 4: Regional- und Landessprachen Asien: Bengali, Burmesisch, Chinesisch, Hindi, Indonesisch, Khmer, Laotisch, Mongolisch, Nepali, Paschto, Sinhala, Tadschikisch, Tagalog, Tamil, Thai, Tok Pisin, Urdu, Vietnamesisch

LOS 5: Regional- und Landessprachen Afrika: Amharisch, Chichewa, Kinyarwanda, Kirundi, Kiswahili, Krio, Lingala, Luganda, Madagassisch, Mooré, Shona, Wolof

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die mehrfache Durchführung von ein- bis mehrwöchigen digitalen Sprachtrainings auf unterschiedlichen Niveaustufen (A1-C1) mit unterschiedlicher Dauer und unterschiedlichem Umfang in einer oder in mehreren der angebotenen Sprachen während der Vertragslaufzeit.

Globales Ziel der Sprachtrainings ist der Auf- bzw. Ausbau der fremdsprachlichen Kommunikationskompetenz der Teilnehmenden (TN). Neben dem Training von formal-sprachlichen Kompetenzen geht es dabei auch um die Schärfung eines Bewusstseins für in der interkulturellen Kommunikation relevante Konventionen sowie für eine gendersensible Nutzung von Sprache.

Die Umsetzung der digitalen Sprachtrainings umfasst vor allem die Trainingsdurchführung (inklusive Vor- und Nachbereitung). Die konkrete Ausgestaltung der Trainings inklusive der Auswahl und Bereitstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel obliegt den TR. Die Trainings sind auf der Grundlage des aktuellen didaktischen Konzepts der AIZ und unter Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe der TN kommunikativ, anwendungsorientiert und kontextsensibel zu gestalten.

Die Sprachtrainings sind über die zur Verfügung gestellte digitale Lernplattform der AIZ durchzuführen. Die Starttermine für die Trainings werden im Rahmen der Programmplanung der AIZ für das darauffolgende Kalenderjahr festgelegt. Im Jahr 2026 werden ab März regelmäßig jeweils montags Trainingsstarts angeboten.
Die digitalen Sprachtrainings finden je nach Buchungsaufkommen in der Regel als Einzeltraining oder in Kleingruppen mit ca. 2-4 TN statt. Die Mindesteilnehmendenzahl beträgt bei allen Trainings 1 Person. Unterrichtssprache ist in der Regel Deutsch. Ein Training kann nach Absprache jedoch auch in einer anderen gemeinsamen Sprache von TR und TN (z.B. Englisch, Französisch) durchgeführt werden.

Ein Sprachtraining umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten (UE), die in eine Woche gelegt oder flexibel auf bis zu vier Wochen verteilt werden können. Ein Sprachtraining dauert folglich mindestens eine Woche und maximal vier Wochen mit der Möglichkeit für die TN, Folgetrainings zu buchen. Die konkrete Stundenaufteilung und Terminierung von UE erfolgt in Abstimmung zwischen TR und TN.
Sprachtrainings werden auf Anfrage der Entsendeorganisationen der deutschen IZ eingerichtet. Daher ist grundsätzlich nicht langfristig planbar, ob, wie viele und zu welchen Terminen Sprachtrainings im Jahresverlauf stattfinden werden.

Bei Bedarf und nach Absprache sollen während der Vertragslaufzeit digitale Formate der Peer-to-Peer-Unterstützung zwischen Trainer*innen angeboten werden. Dazu zählen Hospitationsbetreuungen von TR, die erstmals ein Sprachtraining für die AIZ durchführen, oder die Unterstützung von (neuen) TR bei der Umsetzung digitaler Trainingsmethoden in den Sprachtrainings von S4A. Dies dient dem Ausbau der Kompetenzen der unterstützten Personen und damit insgesamt der Qualitätssicherung des Lernangebots von S4A. Erfahrene TR können sich zur Durchführung von Formaten der Peer-to-Peer-Unterstützung bereiterklären bzw. dafür angefragt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich maximal zweimal um jeweils 12 Monate, sofern nicht durch die AG fristgerecht (mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit) schriftlich gekündigt wird. Insgesamt soll dadurch ein maximaler Zeitraum von 48 Monaten ab Vertragsbeginn durch diese Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich maximal zweimal um jeweils 12 Monate, sofern nicht durch die AG fristgerecht (mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit) schriftlich gekündigt wird. Insgesamt soll dadurch ein maximaler Zeitraum von 48 Monaten ab Vertragsbeginn durch diese Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

43
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gleichstellung von ethnischen Gruppen
Gleichstellung der Geschlechter

Siehe Vergabeunterlagen

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YTAU4GZ95

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

91
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

DE-A1: Bedingungen an die Auftragsausführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eignungskriterien stammen, mangels passender Kategorie, nicht ausschließlich aus der oben stehenden Kriterienkategorie.

1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG, Verordnung über Russland Sanktionen
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung