Beschreibung der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) über die Durchführung von Social Media Dienstleistungen durch qualifizierte Agenturen. Die RV soll dabei die Grundlage für zukünftige Einzelbeauftragungen darstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien erleichtern. Ziel ist es, wiederkehrende Bedarfe von Projekten im Bereich Sektor- und Globalvorhaben (GloBe) der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH abzudecken und den Abruf von Social Media Dienstleistungen zu standardisieren. Die Einzelbeauftragungen werden dann in entsprechenden, in Inhalt und Umfang festgelegten, Paketen abgerufen.
Im Rahmen der Ausschreibung sollen drei Agenturen als Auftragnehmende (AN) unter der RV vereint werden. Von diesen werden im Folgenden die Einsätze zur Durchführung der Social Media Dienstleistungen abgerufen. Die RV wird für den Zeitraum von 24 Monate geschlossen, es besteht jedoch die Option der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Insgesamt soll dadurch ein maximaler Zeitraum von vier Jahren abgedeckt werden.
Die AN können im Vertragszeitraum mehrfach eingesetzt werden, die Beauftragung erfolgt bedarfsabhängig. Der Abruf erfolgt nach einem festgelegten Mechanismus gemäß dem "Rotationsverfahren", das heißt als Einzelauftragsvergabe in der Reihenfolge der Wirtschaftlichkeit der Angebote Bieter (Ranking nach Gesamtauswertung der Angebote des Wettbewerbes).
Die RV beinhaltet sechs Leistungspakete mit jeweils mehreren Unterkategorien. Der Leistungskatalog teilt sich wie folgt auf:
1. Strategieberatung:
Die Strategieberatung beinhaltet die Entwicklung einer umfassenden Social-Media-Strategie für das jeweilige beauftragende Projekt. Dies umfasst unter anderem die Analyse der Zielgruppe, Auswahl der relevanten Social-Media-Plattformen und die Festlegung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele.
2. Redaktions- und Contentplanung:
Die Inhaltsplanung beinhaltet die Erstellung eines strukturierten Plans für die Produktion und Veröffentlichung von Inhalten auf den Social-Media-Plattformen. Dies umfasst die Themenwahl, den Content-Typ, das Timing und die zielgerichtete Ansprache der Zielgruppe. Hierbei ist zwischen verschiedenen Zeitmodellen zu unterscheiden. Ein gut durchdachter Redaktionsplan sollte Flexibilität für aktuelle Themen und Trends bieten.
3. Kanalerstellung und -betreuung:
Dieser Bereich umfasst die Erstellung von Social-Media-Profilen auf verschiedenen Plattformen und deren kontinuierliche Betreuung. Das beinhaltet das regelmäßige Posten von Inhalten, das Interagieren mit der Community, die Pflege des Profils und die Analyse von Ergebnissen.
4. Contentproduktion/ Kreation:
Die Produktion von Content umfasst die Erstellung von visuellen und textuellen Inhalten, die die strategischen Ziele unterstützen. Dies umfasst die Produktion von Grafiken, Fotos, Videos und anderen Medieninhalten. Der Auftragnehmer sollte kreativ sein, um ansprechende Inhalte zu erstellen, die zur Marke passen.
5. Zusammenarbeit mit Influencer*innen:
Die Zusammenarbeit mit Influencern beinhaltet die Identifizierung, Auswahl und Partnerschaft mit relevanten Persönlichkeiten auf Social-Media-Plattformen, um die Reichweite und Glaubwürdigkeit zu erhöhen.
6. Distribution und Seeding:
Distribution und Seeding beinhalten die gezielte Verbreitung von erstellten Inhalten auf verschiedenen Plattformen, um eine maximale Reichweite zu erzielen. Der Auftragnehmer sollte Erfahrung in der Nutzung von Distributionsstrategien haben, um sicherzustellen, dass die erstellten Inhalte von der Zielgruppe wahrgenommen werden. Die Kenntnis der aktuellen Algorithmen und Trends ist hierbei entscheidend.
Entsprechende Dienstleistungen sollen jeweils durch weitere Maßnahmen wie u.a. Briefings und Onboardings, Erfolgsmessung und Wissensmanagement begleitet werden. Die Steuerungsstruktur, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Projektmanagement fließen in die Auswahl mit ein. Nicht bei jedem Beratungseinsatz werden alle genannten Leistungspakete gefordert. Die genauen Bedarfe werden je Einzelbeauftragung/Einzelabruf entsprechend definiert und mit dem Zuschlag kommuniziert.
Für die Erfüllung der Leistungspakete trägt der AN die Verantwortung und arbeitet eng mit dem Auftraggeber zusammen. Der AN ist für die Auswahl und Steuerung der Fachkräfte sowie für die Ausgaben- und Kostensteuerung verantwortlich. Dementsprechend sollte der Bieter darstellen, wie die Ziele der aufgelisteten Arbeitspakete erreicht werden. Sowohl eine kreative Herangehensweise als auch strategische Ausrichtung werden in der Auswahl der AN betrachtet. Nach Vertragsschließung berät der AN bei Umsetzung der Kernbotschaften z.B. in Drehbüchern und verantwortet die Produktion des Bild-, Ton-, Text- oder Filmmaterials. Gleichermaßen stellt der Arbeitgeber alle nötigen Informationen bezüglich Corporate Design Anforderungen, als auch Anforderungen der beteiligten Projekte bereit. Eine ausreichende IT-Ausstattung seitens der Bieter wird vorausgesetzt ebenso wie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit digitalen Medien und Methoden. Die Vertraulichkeit der auftragsbezogenen Daten ist ebenfalls vorgeschrieben.
Referenzen, die die genannten Anforderungen abbilden und einen Bezug zur Entwicklungszusammenarbeit haben, sind zwingend erforderlich. Zudem sollten Bieter methodische und inhaltliche Grundsätze von Diversity, Gender und Inklusion einhalten. Das bedeutet, dass alle Dienstleistungen für alle Menschen weitestgehend gleich zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Religion oder Behinderung. Angesichts des Arbeitskontextes sind zudem postkoloniale Perspektiven erwünscht, beispielweise indem Outputs/Deliverables auf koloniale Kontinuitäten verweisen. Dabei ist stets Rücksicht zu nehmen auf Machtverhältnisse, Privilegien und die eigene Position.