Die GIZ nutzt am Standort Eschborn aktuell noch sechs Gebäude für die derzeit ca. 3.200 Beschäftigten. Die Gebäude Haus 1 bis Haus 6 und der Neubau liegen alle fußläufig voneinander entfernt und sind bei normaler Gangart innerhalb von 5 min. von Haus 1 aus erreichbar. Die größten Gebäude verfügen über maximal 10 Geschosse. In allen Häusern steht mind. 1 Aufzugsanlage zur Verfügung.Zum 01.09.2025f. wird voraussichtlich der Neubau übergeben und final von Mitarbeitern aus Haus 1, 2 und 3 bezogen. Der Neubau hat eine Nutzfläche von rund 28.100 qm mit ca. 960 physischen Arbeitsplätzen, großen Konferenzflächen und einer Kantinenfläche auf 5 Büroetagen, zuzüglich Erdgeschoss. Diese werden zum Teil mit Neumöbeln ausgestattet, zum größten Teil sind Bestandsmöbel aus Haus 1 und 3 und aus den Kellerlagern einzubringen.Zum 31.12.2025 wird voraussichtlich das Gebäude Haus 3 mit einer Nutzfläche (NF) von rd. 25.900 m2 abgemietet, die dort auf z.Z. 5 Büroetagen verorteten rd. 690 physischen Arbeitsplätze sind im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme auf die verbleibenden Gebäude am Standort Eschborn zu verteilen.
Im Fokus der hier ausgeschriebenen Umzugsleistungen steht die Beräumung von Haus 3 bis spätestens zum 19.12.2025 und der Bezug des Neubaus. Um die Arbeitsplätze aus Haus 3 in anderen Gebäuden darstellen zu können, sind auch in den Gebäuden 1, 2 und 6 interne Umzugsmaßnahmen oder Transporte erforderlich.Bei den zusätzlichen Umzügen bzw. Transporten außerhalb von Haus 3, innerhalb oder zwischen den Gebäuden, werden u.a. vorhandene Einrichtungsgegenstände ergänzt oder entfernt sowie Inventar verschoben. Diese Aufgabe ist Teil der ausgeschriebenen Leistung.Der Umzug der persönlichen Ausstattung der Mitarbeiter*innen erfolgt hier durch den AN, nachdem die Mitarbeiter*innen in eigener Regie ihre persönlichen Gegenstände in, vom AN im Vorfeld bereitgestellten, Umzugskartons gepackt und diese mit Aufklebern beschriftet haben. Bei Bedarf werden auch vom AN beigestellte Regal- und oder Aktenwagen gemeinsam befüllt und zum nachfolgenden Transport von Unterlagen oder Inventar genutzt.Bei der Beräumung von Haus 3 müssen alle Gegenstände entfernt werden. Ziel der AG ist es, dass die AG nach der Beräumung im Dezember 2025 eine besenreine Übergabe an den Vermieter durchführen kann.Die Einrichtungsgegenstände von Haus 3 sind daher entweder in andere Gebäude der GIZ am Standort Eschborn umzuziehen.Vorbereitet wird der Umzug von Haus 3 dadurch, dass alle Gegenstände von den Arbeitnehmenden der AG mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Auf diesen ist der Ausgangsort, der Zielort und der Mitarbeitername definiert.Sollten Gegenstände nicht mit einem Umzugs-Kennzeichnungsaufkleber versehen worden sein, so verbleiben diese zunächst an Ort und Stelle. Im Nachgang erfolgt in Abstimmung mit dem Umzugsplaner und ggf. der AG, eine Klärung über die weitere Vorgehensweise.Nach Bedarf ist es für vereinzelte Mitarbeiter*innen ggf. notwendig eine Einpackhilfe vom AN gestellt zu bekommen, die Abrechnung erfolgt auf Abruf und Stundennachweis. Die Beauftragung der Packhilfen wird bei Bedarf ausschließlich durch die bevollmächtigten der AG erfolgen.Das Layout der Aufkleber wird von der AG nicht vorgegeben, hier können handelsübliche Aufkleber verwendet werden.Die Kennzeichnungsaufkleber müssen mit folgenden Informationen versehen werden:?Name und OE des/-r Mitarbeiters/-in?Raumbezeichnung Herkunft und Ziel?Etage Herkunft und Ziel?Gebäude Herkunft und ZielDer Leistungsumfang der Umzugsdienstleistungen zur Beräumung von Haus 3 beinhaltet auch diversen Verdichtungs- bzw. Verdrängungsumzüge und Transporte innerhalb der anderen GIZ-Gebäude am Standort Eschborn.Der AN wird die Aufkleber in ausreichender Anzahl beschaffen und mindestens 30 Tage vor dem ersten Umzug der AG zur Verfügung stellen. Die Aufkleber müssen leicht und rückstandfrei wieder zu entfernen sein, die Oberflächen von Möbeln, Tischen und IT-Equipment dürfen nicht angegriffen und beschädigt werden.Der Transport der Gegenstände innerhalb der Gebäude kann vertikal über geräumige Treppenhäuser oder vorhandene Aufzüge erfolgen. Die Aufzüge sind ausreichend in der Dimensionierung für den Transport des Umzugsgutes. Der Transport horizontal kann über ausreichend breite Flure und Türen erfolgen.Die Zufahrt mit den Transportfahrzeugen ist entweder über Laderampen, Lieferanteneingänge oder bis an Haupteingänge möglich, es bestehen keine Größenbeschränkung der Transport-LKW, ein maximales Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen ist nur bei dem Neubau nicht zu überschreiten alle anderen Gebäude können auch mit schwereren Fahrzeugen angedient werden. Lastzüge können bei der Anlieferung des Neubaus nicht wenden. Die Umzugsleistungen erfolgen im laufenden Betrieb der AG, mögliche Einschränkungen, die daraus entstehen können, sind zu akzeptieren und berechtigen den AN nicht Behinderungen oder Mehrkosten geltend zu machen.Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen basieren auf einer Abschätzung, die dort genannten Mengen dienen zur Orientierung und stellen keinen Anspruch auf vollständigen Abruf dar. Räume wie z.B. Putzräume oder die der technischen Infrastruktur (z.B. IT-Verteiler, Elektroräume, Lüftungsräume) sind nicht Bestandteil des Umzugsprojektes. Daher werden aus diesen Räumen keinerlei Gegenstände entnommen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
In Übereinstimmung mit den in der Bekanntmachung angegebenen Ausschlussgründen
DE-B1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300.000,00 EUR2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete Umzugsdienstleistungen/ Großumzüge in den letzten 3 Jahren.
DE-C1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens 650.000,00 EUR.
DE-C2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 30 Personen.
DIN EN ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ein weiteres Eignungskriterium ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar. Hierzu reicht der Bieter eine Kopie des gültigen Zertifikats ein.
DE-A1: Bedingungen an die Auftragsausführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eignungskriterien stammen, mangels passender Kategorie, nicht ausschließlich aus der oben stehenden Kriterienkategorie.
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG, Verordnung über Russland Sanktionen3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.