Die Beauftragung beinhaltet Beratungs- / und Unterstützungsleistungen (Active Attention Services) zur Unterstützung des S/4 HANA Betriebs in der GIZ.
Beauftragung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Begleitung und Qualitätssicherung des S/4 HANA Betriebs in der GIZ.
Preis
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (Direktvergabe) gemäß § 14 Abs. 2 lit. b und lit. c i.V.m. § 17 VgV. Einzelheiten zur Vergabebegründung siehe unter Vermerke "Vergabegremium".
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).Der Auftrag kann wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV).
Die Umweltstandards sind in den Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. Nachhaltigkeitsaspekte bei der Durchführung von Veranstaltungen in Deutschland oder Belgien sowie die Kompensation von Flügen innerhalb Dienstleistungsverträgen.
Weitere Details: siehe Wettbewerbsunterlagen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.