Der Zivile Friedensdienst (ZFD) in der GIZ entsendet auf Grundlage des Entwicklungshelfer-gesetzes seit 1999 Fachkräfte weltweit in Krisen und Konfliktregionen.Der Zivile Friedensdienst ist ein Programm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und wird mit öffentlichen Mitteln der Bundesrepublik Deutschland gefördert. Von neun vorwiegend privaten und kirchlichen Trägerorganisationen ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ, der einzig staatliche Umsetzer des ZFD. Etwa einhundert entsandte und rund siebzig nationale ZFD-Fachkräfte sind in dreiundzwanzig Einsatzländern jährlich mit dem ZFD unter Vertrag. Sie beraten lokale Partnerorganisationen bei der gewaltfreien Konflikttransformation für friedenswirksame und nachhaltige Entwicklung auf Grundlage der lokalen Friedensbedarfe. Der ZFD in der GIZ arbeitet in unterschieden Krisen- und Konfliktkontexten in den Regionen Asiens, Afrikas, Lateinamerikas und in Europa (Ukraine). Das Wirkungsfeld im ZFD ist zunehmen von Gewalt und Fragilität geprägt. Die Fachberater*innen steht vor der Herausforderung, auch unter erschwerten Sicherheitsbedingungen und hohen Belastungen leistungsfähig zu bleiben. Hierfür stehen ihnen verschiedene Instrumente der Personalbegleitung zur Verfügung, darunter auch das Coaching während der Einsatzzeit. Durch das Coachingangebot werden internationale und nationalen ZFD-Fachkräfte darin unterstützt, ihre Beratungsrolle wirksam auszuüben und persönliche Herausforderungen in ihrer Prozessbegleitung individuell zu bearbeiten. Dabei solle sie in ihrer lösungsorientierten, allparteilichen und konstruktiven Haltung gegenüber den beteiligten Akteuren und Zielgruppen gewahrt werden. Gleichzeitig soll Coaching im Sinne der Personalfürsorge dem Erhalt der eigenen psychischen Gesundheit dienen. Es soll für einen reflektierten und bewussten Umgang mit eigenen Ressourcen genutzt werden und in einem krisenhaften, unsicheren Projektumfeld dazu verhelfen, Strategien gegen Dauerbelastung zu entwickeln, um mentaler Erschöpfung vorbeugen.Der ZFD sucht qualifiziertes und erfahrendes Personal für die Zusammensetzung von zwei Coaching Pools für ZFD Fach- und Führungskräfte.
LOS 2- Eintägiges Führungskräftecoaching im Rahmen des Onboardings von neuen Vertragsnehmer*innen als ZFD KOR - Begleitende Einzelcoachings von ZFD- Führungskräften Gesucht wird ein Auftragnehmerpool von bis zu 8 Coaches für 20 Führungskräfte bereitstehen. ZFD- Programmkoordinator*innen (KOR) leiten internationale Teams, die sich aus entsandten und nationalen Fachkräften zusammensetzen. Führen im fragilen Kontext erfordert einen guten Umgang mit Belastungen, Sensibilität bei der Führung von interkulturellen Teams sowie ein verantwortungsvolles Management für die Steuerung der jeweiligen Landesprogramme. Aus dem Los wird zum einen die Leistung eines vorbereitenden obligatorischen Coachings für Führungskräfte in der Phase der Auslandsvorbereitung abgerufen. Eine zweite Leistung besteht aus dem begleitenden freiwilligen Coaching für Führungskräfte während ihrer Einsatzzeit im Ausland
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen. Es werden nur Angebote mit einer fachlichen Bewertung von mindestens 500 Punkten gewertet. Fachliche Angebote mit weniger Punkten scheiden als fachlich ungeeignet aus.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG
DE-A1: Bedingungen an die Auftragsausführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eignungskriterien stammen, mangels passender Kategorie, nicht ausschließlich aus der oben stehenden Kriterienkategorie.
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG, Verordnung über Russland Sanktionen3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
DE-B1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300 EUR (netto)1.Mindestens 5 Referenzen im Fachgebiet Einzel-/Team-Coaching/Supervision in den letzten 36 Monaten (Stichtag: Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) mit einem Mindestauftragsvolumen von je 500 EUR (netto) durchgeführt (Ausschlusskriterium).2. Fachliche Eignung des angebotenen Coachesa)Anerkannter (Fach)Hochschulabschluss ( Diplom, B.A. oder M.A.) aus einem der genannten Bereichen: Gesellschafts- und Sozialwissenschaften, Medizin, Gesundheitswissenschaften ,Wirtschafts- und Rechtswissenschaften Lehramt, Theologie und Erziehungs- sowie Bildungswissenschaften(zusätzlicher Nachweis ist mit der Eigenerklärung einzureichen)b) Zertifizierte Ausbildung zum/zur "Systemischen Coach" oder "Supervisor*in" ( Nachweis über einen Ausbildungsgang im Systemischen Coaching mit einer Mindestanzahl von 200 Ausbildungsstunden- Zertifizierung der Supervisionsausbildung über einen anerkannten Fachverband) c) Sprachkenntnisse in Englisch und Deutsch C1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen ( oder Muttersprachler*in)
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.