Einführung eines Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für die Leistung Facility Management Beratung
Der AN unterstützt die GIZ sowohl bei der Durchführung von Baumaßnahmen als auch beim Betrieb und der Bewirtschaftung von Gebäuden. Dies umfasst die Beratung der AG zu einzelnen Beratungsstufen der FM-Beratung sowie zu spezifischen Baukomponenten oder Baumaßnahmen. Darüber hinaus unterstützt der AN die Auftraggeberin bei der Erstellung standardisierter Ausschreibungsunterlagen, einschließlich Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnissen, Kostenschätzungen und Preisspiegeln.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Gemäß §§ 123, 124 GWB
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 100.000,00 EUR 2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten ohne Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 1 Personen3. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung die mindestens die nachfolgenden Schadensfälle mit den entsprechenden Mindestdeckungssummen abdeckt. Mindestens: 1.500.000,00 Euro Personenschäden und 500.000,00 Euro Sonstige Schäden
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG 3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 7.000,00 EUR2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete Facility Management Beratung davon mindestens 1 Referenzprojekte im Fachgebiet Instandhaltungsleistungen und 1 Referenzprojekte im Fachgebiet Umzugsmanagement in den letzten 5 Jahren.
Die Leistungen in den Referenzaufträgen entsprechen dem geforderten Fachgebiet und enthalten mindestens (Mindestvoraussetzungen):- Erstellung von Vergabeunterlagen (Zeitplan, Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, Kostenschätzung, Wertungsmatrix, Preisspiegel, Beantwortung von Bieterfragen Dokumentation des Vergabevorschlags)
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.