Das TZ-Modul ordnet sich in das EZ-Programm "Gute Regierungsführung für mehr Investitio-nen und Beschäftigung" ein. Das Modul soll Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und soziale Ko-häsion stärken. Es wird dem Kernthema "Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt", Akti-onsfeld 1 "Gute Regierungsführung", zugeordnet. Das TZ-Modul leistet in zweierlei Hinsicht einen Beitrag zum EZ-Programm: Zunächst soll es die Unabhängigkeit der Justiz stärken und zu einer einheitlicheren Rechtsprechung beitragen; zudem sind im Rahmen des TZ-Moduls Maßnahmen zur Bekämpfung von IFF und Korruption geplant. IFF sind solche, die aufgrund ihrer Herkunft (zum Beispiel aus Korruption), ihrer Verwendung (etwa zur Terrorismusfinanzie-rung) oder der Art ihres Transfers (wie Geldwäsche) illegal sind. Das TZ-Modul setzt Aktivitäten zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen inklusive solchen aus Korruption um und leistet hiermit einen direkten Beitrag gegen Korruption im öffentlichen Sektor und mithin zum EZ-Programm. Das EZ-Programm zielt auch auf die Stärkung von Frauenrechten und die Schaffung von mehr Geschlechtergleichheit. Frauen, die einen Großteil der Pflege- und Sorgearbeit in der Familie wahrnehmen und entsprechend weniger Chancen auf ökonomische Selbstständigkeit haben, sind häufiger Opfer von korrupten Handlungen in Form von sexualisierter Ge-walt. Darüber hinaus kennen Frauen oftmals ihre gesetzlichen Rechte nicht oder verfügen nicht über die notwendigen Mittel und Ressourcen, um Korruption zu melden oder eine Beschwerde einzureichen. Dies wird im Modul in den vorgesehenen Sensibilisierungsformaten durch zivilgesellschaftliche Organisationen (ZGO) adressiert.
Der Auftragnehmer trägt zur Erreichung des Modulziels "die Justiz und weitere staatliche und nicht-staatliche Akteure werden ihrer Rolle, insbesondere bei der Stärkung des Zugangs zu Recht für die senegalesische Bevölkerung und bei der Bekämpfung illegaler Finanzströme, gerecht." und zur Erreichung aller vier Outputs durch die Bereitstellung und das Management von Kurzzeitfachkräften bei.
Die übergreifende Aufgabenstellung für den Auftragnehmer ist die Bereitstellung von qualitativ hochwertiger Fach- und Methodenexpertise und -beratung in den Bereichen:
o Zugang zu Rechto Einheitliche Rechtsprechung und Unabhängigkeit der Justiz o Bekämpfung von IFF o Stärkung der Zivilgesellschaft o Moderation, Managementberatung und Prozessbegleitung
Um zur Erreichung des genannten Modulziels und der Outputs beizutragen, übernimmt der Auftragnehmer Aufgaben in den folgenden Arbeitspaketen (die den Outputs des Vorhabens entsprechen):Arbeitspaket 1: Zugang zu RechtArbeitspaket 2: Einheitliche Rechtsprechung und Unabhängigkeit der Justiz Arbeitspaket 3: Bekämpfung von IFF Arbeitspaket 4: Stärkung der Zivilgesellschaft
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
cf. Vergabeunterlagen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG
DE-A1: Bedingungen an die Auftragsausführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eignungskriterien stammen, mangels passender Kategorie, nicht ausschließlich aus der oben stehenden Kriterienkategorie.
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG, Verordnung über Russland Sanktionen3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
DE-B1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 600.000,00 EUR.2. Mindestens 05 Referenzprojekte im Fachgebiet Rechtsstaatlichkeit und Justiz oder Transparenz/Illegale Finanzströme und mindestens 03 Referenzprojekte in der Region Westafrika in den letzten 36 Monaten.
DE-C1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens 1.000.000,00 EUR.
DE-C2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 15 Personen.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.