81315583-Stärkung der Privatsektorbeteiligung für die Entwicklung der dualen Ausb...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.04.2025
05.05.2025 12:00 Uhr
05.05.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
993-80072-52
Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
65760
Eschborn
Deutschland
DE71A
chiara.geiger@giz.de
+49 6196794465
+49 6196791115

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80530000-8
80000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vor dem Hintergrund eines Bevölkerungswachstums von ca. 2,5 % ist die Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation von jungen Menschen eine der bedeutendsten Herausforderungen in der Côte d"Ivoire. Jedes Jahr kommen zwischen 350.000 und 400.000 Jugendliche neu auf den Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang ist eine zentrale Herausforderung der Beruflichen Bildung in der Côte d"Ivoire die fehlende Kohärenz zwischen Ausbildungsangeboten und Bedürfnissen des Privatsektors.
Das Vorhaben "Unterstützung der Berufsbildungsreform in der Côte d"Ivoire" zielt darauf ab Grundlagen für die Weiterentwicklung von arbeitsmarktorientierten Angeboten der kooperativen Berufsbildung in der Côte d"Ivoire aufzubauen. Der Zugang zur Berufsbildung für alle Bevölkerungsgruppen und die Verbesserung der Qualität der Ausbildung sind Teil der Umsetzung des Sozialprogramms der Regierung (PSGOUV). In diesem Rahmen hat das Ministerium für Berufsbildung (METFPA) zwei strategische Orientierungen für die Umsetzung des PSGOUV festgelegt:
1) L"Académie des Talents (ADT): Maßnahmen, die darauf abzielen die Qualität des Berufsbildungssystems nachhaltig zu stärken.
2) École de la 2ème Chance (E2C): Ein Massenausbildungs- und Berufseingliederungsprogramm mit Ziel den großen Bestand an arbeitslosen Jugendlichen zu verringern.
Das Vorhaben "Unterstützung der Berufsbildungsreform in Côte d"Ivoire" leistet mit seinem Ansatz der kooperativen Ausbildung und seiner strategischen Ausrichtung der qualitativen Verbesserung des Systems zur Entwicklung von Ausbildungsstandards in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der ADT. Das Vorhaben interveniert auf vier Ebenen und strukturiert sich wie folgt:
1) Stärkung der institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Koordinierung und Umsetzung der kooperativen Berufsbildung (Makro-Ebene): Beratung der Entwicklung von rechtlichen Rahmenbedingungen zur kooperativen Ausbildung, die institutionelle Kapazitätsentwicklung zur Steuerung von kooperativer Ausbildung sowie die Beratung zur Entwicklung einen nachhaltigen privat-öffentlichen Finanzierungskonzepts der kooperativen Ausbildung.
2) Stärkung der institutionellen und personellen Kapazitäten für die Verbesserung und das Qualitätsmanagement der kooperativen Berufsbildung (Meso-Ebene): Beratung nachgeordneter Institutionen des Berufsbildungsministeriums bei der Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für die kooperative Ausbildung. Dies umfasst die Unterstützung bei der Verbesserung des Systems zur Entwicklung von Qualitätsstandards, Curricula nach dem kompetenzbasierten Ansatz sowie der Ausbildung von Lehrkräften und Ausbilder*innen.
3) Umsetzung von dualen Ausbildungsangeboten in Berufsbildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor (Mikro-Ebene): Begleitung von vier Berufsschulen, Lehrkräften und Betrieben bei der Umsetzung und Einhaltung der im Output 1 und 2 entwickelten Regelungen und Qualitätsstandards auf. In diesem Kontext wurden die Sektoren Automechanik und Hotel- und Gaststättengewerbe identifiziert, in denen kooperative Ausbildungsprogramme umgesetzt werden.
4) Stärkung der Beteiligung der Privatwirtschaft an der Planung und Durchführung der kooperativen Berufsbildung: Beratung von Unternehmensverbänden und Kammern zur Stärkung ihrer Rolle in der kooperativen Berufsausbildung. Entwicklung von Konzepten für die stärkere Privatsektorbeteiligung in der kooperativen Ausbildung als Input für die Output 1 und 2. Capacity Building von Unternehmensverbänden und Kammern zum kooperativen Berufsbildungssystem. Beratung der Nationale Berufsbildungsagentur (AGEFOP) zur Entwicklung von sektorspezifischen Studien für Qualifikationsbedarfe und der Entwicklung eines Konzepts zur systematischen Umsetzung solcher Studien und der Entwicklung eines entsprechenden Informationssystems.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Vertrag wird im Rahmen des Output 4 des Vorhabens vergeben. Diese widmet sich der Stärkung der Beteiligung der Privatwirtschaft an der Planung und Durchführung der kooperativen Berufsbildung:
- Beratung von Unternehmensverbänden und Kammern zur Stärkung ihrer Rolle in der kooperativen Berufsausbildung;
- Entwicklung von Konzepten für die stärkere Privatsektorbeteiligung in der kooperativen Ausbildung als Input für die Output 1 und 2;
- Capacity Building von Unternehmensverbänden und Kammern zum kooperativen Berufsbildungssystem;
- Beratung der Nationale Berufsbildungsagentur (AGEFOP) zur Entwicklung von sektorspezifischen Studien für Qualifikationsbedarfe und der Entwicklung eines Konzepts zur systematischen Umsetzung solcher Studien und der Entwicklung eines entsprechenden Informationssystems.
Hauptziel des Vertrags ist der Kapazitätsaufbau von Vertreter*innen des Privatsektors sowie AGEFOP zur Stärkung eines evidenzbasierten kooperativen Berufsbildungssystems. Dies wird gewährleistet durch die Entwicklung von Trainings- und Weiterbildungsangeboten innerhalb der AGEFOP und Unternehmensverbänden sowie gezielte Beratungsmaßnahmen zum Thema Privatsektorbeteiligung und der Entwicklung eines Informationssystems für den Qualifikationsbedarf des Privatsektors. Der Vertrag lässt sich in drei Arbeitspakete strukturieren:
Arbeitspaket 1 : Capacity-Building des Privatsektors zur kooperativen Berufsbildung:
Dieses Arbeitspaket richtet sich an die Vertreter*innen von Unternehmensverbänden sowie des ivorischen Kammersystems, um ihre Kapazitäten zur Entwicklung/Konzeption und strategischen Steuerung der kooperativen Berufsbildung zu verbessern. Hierfür sollen maßgeschneiderte Trainings konzipiert und umgesetzt werden, die wesentliche Themen der Privatsektor-Vertreter*innen abdecken, um ihre Beteiligung an der kooperativen beruflichen Bildung zu stärken. Die Schulungen sollen sowohl grundlegende Kenntnisse als auch praktische Fähigkeiten vermitteln, die für ihre Aufgaben relevant sind. Im Rahmen der Trainingsmaßnahmen, sollen auch praktische Produktionseinheiten integriert werden, in denen Vertreter*innen der Verbände und Kammern konzeptionell an Lösungen für die Weiterentwicklung des kooperativen Berufsbildungssystems im ivorischen Kontext arbeiten. Themen der Weiterbildungen sind bspw.:
- Rolle des Privatsektors im kooperativen Berufsbildungssystem;
- Qualitätsmanagement in der (kooperativen) beruflichen Bildung;
- Strategische Planung und Steuerung der (kooperativen) beruflichen Bildung;
- Die Rolle des Privatsektors in Auswahlprozessen der Auszubildenen, sowie Prüfungs- und Zertifizierungsprozesse der (kooperativen) beruflichen Bildung
Arbeitspaket 2: Beratung und Kapazitätsaufbau der AGEFOP zum Aufbau eines Skills Assessment Systems
Im Rahmen des Arbeitspakets 2 soll die Nationale Berufsbildungsagentur (AGEFOP) beim Aufbau eines Systems zur Erfassung von quantitativen (und qualitativen) Qualifikations- und Kompetenzbedarfen der verfassten Wirtschaft unterstützt werden. Die aus dem Erfassungssystem generierten Daten sollen es ermöglichen eine evidenzbasierte Planung und Steuerung der kooperativen Berufsbildung umzusetzen.
Die Verbesserung der Kapazitäten zur Erfassung der Qualifikationsbedarfe stellt einen wichtigen Schritt für die Entwicklung eines nachfrageorientierten Systems dar. Ein Schlüsselelement bleibt hierbei die enge Zusammenarbeit mit Vertreter*innen des Privatsektors. Das Informationssystem soll in der Lage sein, sowohl sektorale als auch regionale Spezifika zu identifizieren. Es wird unter Skills Assessment System ein Informationssystem verstanden, dass regelmäßig Daten zu den quantitativen sektor- und regionalspezifischen Bedarfen des Arbeitsmarktes generieren kann.
Im Rahmen des AP 2 sollen zunächst notwendige Kompetenzen und Kapazitäten innerhalb der AGEFOP aufgebaut bzw. gestärkt werden. Im Anschluss soll die AGEFOP zur Entwicklung eines Berufsbildungsinformationssystems beraten werden. Hierbei wird die AGEFOP auch dabei unterstützt, ein Dienstleistungsangebot für seine Partner zu entwickeln, um das Informationssystem nachhaltig zu verankern.
Arbeitspaket 3: Personalplanung und Personalstrategie in Unternehmen
Zur Erstellung von Bedarfsanalysen des Arbeitsmarktes fehlt im ivorischen Kontext eine qualitative Datengrundlage. Dies liegt zum einen am Mangel eines funktionierenden Systems zur Erfassung der Bedarfe des Arbeitsmarktes und den fehlenden Kapazitäten und Kompetenzen in den relevanten Institutionen, ein anderer wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Personalplanung und Personalstrategie auf Ebene der Unternehmen. Eine wichtige Zielgruppe des Berufsbildungssystems sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die aktuell nicht in der Lage sind, ihre mittel- und langfristigen Qualifikations- und Kompetenzbedarfe zu formulieren. Im Rahmen des AP 3 sollen Trainingsmaßnahmen für Unternehmen entwickelt werden, um strategische Personalplanung umzusetzen und Kompetenzbedarfe nach statistischen Standards erfassen und kommunizieren zu können. Um diese Trainingsmaßnahmen nachhaltig zu verankern, sollen sie als Teil des Dienstleistungsangebots von Verbänden und Kammern integriert werden. Hierfür werden Master*Trainerinnen vom AN ausgebildet, die in einem weiteren Schritt die Fortbildungen für die Mitarbeiter*innen von Unternehmen umsetzen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
01 Rue E29, Riviera 3
Abidjan
Côte d'Ivoire

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

siehe ToR

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen

siehe ToR

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YTM03AVSN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

119
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 500.000,00 EUR
2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 5 Personen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 200.000,00 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Arbeitsmarkt und Berufliche Bildung und mindestens 2 Referenzprojekte in der Region Western Africa in den letzten 3 Jahren.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung