Vor dem Hintergrund eines Bevölkerungswachstums von ca. 2,5 % ist die Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation von jungen Menschen eine der bedeutendsten Herausforderungen in der Côte d"Ivoire. Jedes Jahr kommen zwischen 350.000 und 400.000 Jugendliche neu auf den Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang ist eine zentrale Herausforderung der Beruflichen Bildung in der Côte d"Ivoire die fehlende Kohärenz zwischen Ausbildungsangeboten und Bedürfnissen des Privatsektors. Das Vorhaben "Unterstützung der Berufsbildungsreform in der Côte d"Ivoire" zielt darauf ab Grundlagen für die Weiterentwicklung von arbeitsmarktorientierten Angeboten der kooperativen Berufsbildung in der Côte d"Ivoire aufzubauen. Der Zugang zur Berufsbildung für alle Bevölkerungsgruppen und die Verbesserung der Qualität der Ausbildung sind Teil der Umsetzung des Sozialprogramms der Regierung (PSGOUV). In diesem Rahmen hat das Ministerium für Berufsbildung (METFPA) zwei strategische Orientierungen für die Umsetzung des PSGOUV festgelegt:1) L"Académie des Talents (ADT): Maßnahmen, die darauf abzielen die Qualität des Berufsbildungssystems nachhaltig zu stärken.2) École de la 2ème Chance (E2C): Ein Massenausbildungs- und Berufseingliederungsprogramm mit Ziel den großen Bestand an arbeitslosen Jugendlichen zu verringern. Das Vorhaben "Unterstützung der Berufsbildungsreform in Côte d"Ivoire" leistet mit seinem Ansatz der kooperativen Ausbildung und seiner strategischen Ausrichtung der qualitativen Verbesserung des Systems zur Entwicklung von Ausbildungsstandards in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der ADT. Das Vorhaben interveniert auf vier Ebenen und strukturiert sich wie folgt:1) Stärkung der institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Koordinierung und Umsetzung der kooperativen Berufsbildung (Makro-Ebene): Beratung der Entwicklung von rechtlichen Rahmenbedingungen zur kooperativen Ausbildung, die institutionelle Kapazitätsentwicklung zur Steuerung von kooperativer Ausbildung sowie die Beratung zur Entwicklung einen nachhaltigen privat-öffentlichen Finanzierungskonzepts der kooperativen Ausbildung.2) Stärkung der institutionellen und personellen Kapazitäten für die Verbesserung und das Qualitätsmanagement der kooperativen Berufsbildung (Meso-Ebene): Beratung nachgeordneter Institutionen des Berufsbildungsministeriums bei der Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für die kooperative Ausbildung. Dies umfasst die Unterstützung bei der Verbesserung des Systems zur Entwicklung von Qualitätsstandards, Curricula nach dem kompetenzbasierten Ansatz sowie der Ausbildung von Lehrkräften und Ausbilder*innen. 3) Umsetzung von dualen Ausbildungsangeboten in Berufsbildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor (Mikro-Ebene): Begleitung von vier Berufsschulen, Lehrkräften und Betrieben bei der Umsetzung und Einhaltung der im Output 1 und 2 entwickelten Regelungen und Qualitätsstandards auf. In diesem Kontext wurden die Sektoren Automechanik und Hotel- und Gaststättengewerbe identifiziert, in denen kooperative Ausbildungsprogramme umgesetzt werden.4) Stärkung der Beteiligung der Privatwirtschaft an der Planung und Durchführung der kooperativen Berufsbildung: Beratung von Unternehmensverbänden und Kammern zur Stärkung ihrer Rolle in der kooperativen Berufsausbildung. Entwicklung von Konzepten für die stärkere Privatsektorbeteiligung in der kooperativen Ausbildung als Input für die Output 1 und 2. Capacity Building von Unternehmensverbänden und Kammern zum kooperativen Berufsbildungssystem. Beratung der Nationale Berufsbildungsagentur (AGEFOP) zur Entwicklung von sektorspezifischen Studien für Qualifikationsbedarfe und der Entwicklung eines Konzepts zur systematischen Umsetzung solcher Studien und der Entwicklung eines entsprechenden Informationssystems.
Der Vertrag wird im Rahmen des Output 4 des Vorhabens vergeben. Diese widmet sich der Stärkung der Beteiligung der Privatwirtschaft an der Planung und Durchführung der kooperativen Berufsbildung:- Beratung von Unternehmensverbänden und Kammern zur Stärkung ihrer Rolle in der kooperativen Berufsausbildung;- Entwicklung von Konzepten für die stärkere Privatsektorbeteiligung in der kooperativen Ausbildung als Input für die Output 1 und 2;- Capacity Building von Unternehmensverbänden und Kammern zum kooperativen Berufsbildungssystem;- Beratung der Nationale Berufsbildungsagentur (AGEFOP) zur Entwicklung von sektorspezifischen Studien für Qualifikationsbedarfe und der Entwicklung eines Konzepts zur systematischen Umsetzung solcher Studien und der Entwicklung eines entsprechenden Informationssystems.Hauptziel des Vertrags ist der Kapazitätsaufbau von Vertreter*innen des Privatsektors sowie AGEFOP zur Stärkung eines evidenzbasierten kooperativen Berufsbildungssystems. Dies wird gewährleistet durch die Entwicklung von Trainings- und Weiterbildungsangeboten innerhalb der AGEFOP und Unternehmensverbänden sowie gezielte Beratungsmaßnahmen zum Thema Privatsektorbeteiligung und der Entwicklung eines Informationssystems für den Qualifikationsbedarf des Privatsektors. Der Vertrag lässt sich in drei Arbeitspakete strukturieren:Arbeitspaket 1 : Capacity-Building des Privatsektors zur kooperativen Berufsbildung: Dieses Arbeitspaket richtet sich an die Vertreter*innen von Unternehmensverbänden sowie des ivorischen Kammersystems, um ihre Kapazitäten zur Entwicklung/Konzeption und strategischen Steuerung der kooperativen Berufsbildung zu verbessern. Hierfür sollen maßgeschneiderte Trainings konzipiert und umgesetzt werden, die wesentliche Themen der Privatsektor-Vertreter*innen abdecken, um ihre Beteiligung an der kooperativen beruflichen Bildung zu stärken. Die Schulungen sollen sowohl grundlegende Kenntnisse als auch praktische Fähigkeiten vermitteln, die für ihre Aufgaben relevant sind. Im Rahmen der Trainingsmaßnahmen, sollen auch praktische Produktionseinheiten integriert werden, in denen Vertreter*innen der Verbände und Kammern konzeptionell an Lösungen für die Weiterentwicklung des kooperativen Berufsbildungssystems im ivorischen Kontext arbeiten. Themen der Weiterbildungen sind bspw.: - Rolle des Privatsektors im kooperativen Berufsbildungssystem;- Qualitätsmanagement in der (kooperativen) beruflichen Bildung;- Strategische Planung und Steuerung der (kooperativen) beruflichen Bildung;- Die Rolle des Privatsektors in Auswahlprozessen der Auszubildenen, sowie Prüfungs- und Zertifizierungsprozesse der (kooperativen) beruflichen BildungArbeitspaket 2: Beratung und Kapazitätsaufbau der AGEFOP zum Aufbau eines Skills Assessment SystemsIm Rahmen des Arbeitspakets 2 soll die Nationale Berufsbildungsagentur (AGEFOP) beim Aufbau eines Systems zur Erfassung von quantitativen (und qualitativen) Qualifikations- und Kompetenzbedarfen der verfassten Wirtschaft unterstützt werden. Die aus dem Erfassungssystem generierten Daten sollen es ermöglichen eine evidenzbasierte Planung und Steuerung der kooperativen Berufsbildung umzusetzen.Die Verbesserung der Kapazitäten zur Erfassung der Qualifikationsbedarfe stellt einen wichtigen Schritt für die Entwicklung eines nachfrageorientierten Systems dar. Ein Schlüsselelement bleibt hierbei die enge Zusammenarbeit mit Vertreter*innen des Privatsektors. Das Informationssystem soll in der Lage sein, sowohl sektorale als auch regionale Spezifika zu identifizieren. Es wird unter Skills Assessment System ein Informationssystem verstanden, dass regelmäßig Daten zu den quantitativen sektor- und regionalspezifischen Bedarfen des Arbeitsmarktes generieren kann.Im Rahmen des AP 2 sollen zunächst notwendige Kompetenzen und Kapazitäten innerhalb der AGEFOP aufgebaut bzw. gestärkt werden. Im Anschluss soll die AGEFOP zur Entwicklung eines Berufsbildungsinformationssystems beraten werden. Hierbei wird die AGEFOP auch dabei unterstützt, ein Dienstleistungsangebot für seine Partner zu entwickeln, um das Informationssystem nachhaltig zu verankern. Arbeitspaket 3: Personalplanung und Personalstrategie in Unternehmen Zur Erstellung von Bedarfsanalysen des Arbeitsmarktes fehlt im ivorischen Kontext eine qualitative Datengrundlage. Dies liegt zum einen am Mangel eines funktionierenden Systems zur Erfassung der Bedarfe des Arbeitsmarktes und den fehlenden Kapazitäten und Kompetenzen in den relevanten Institutionen, ein anderer wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Personalplanung und Personalstrategie auf Ebene der Unternehmen. Eine wichtige Zielgruppe des Berufsbildungssystems sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die aktuell nicht in der Lage sind, ihre mittel- und langfristigen Qualifikations- und Kompetenzbedarfe zu formulieren. Im Rahmen des AP 3 sollen Trainingsmaßnahmen für Unternehmen entwickelt werden, um strategische Personalplanung umzusetzen und Kompetenzbedarfe nach statistischen Standards erfassen und kommunizieren zu können. Um diese Trainingsmaßnahmen nachhaltig zu verankern, sollen sie als Teil des Dienstleistungsangebots von Verbänden und Kammern integriert werden. Hierfür werden Master*Trainerinnen vom AN ausgebildet, die in einem weiteren Schritt die Fortbildungen für die Mitarbeiter*innen von Unternehmen umsetzen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
siehe ToR
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 500.000,00 EUR 2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 5 Personen
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG 3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 200.000,00 EUR2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Arbeitsmarkt und Berufliche Bildung und mindestens 2 Referenzprojekte in der Region Western Africa in den letzten 3 Jahren.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.