81313556-Rahmenvertrag: Beratung von entsandten Mitarbeitenden zu steuerlichen und...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.04.2025
06.05.2025 12:00 Uhr
06.05.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
993-80072-52
Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
65760
Eschborn
Deutschland
DE71A
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
giz.ausschreibungen@fgvw.de
+49 69719189012

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79221000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von steuerlichen Beratungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitenden in das europäische Ausland und die USA.
Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein international tätiges Bundesunternehmen und entsendet Mitarbeitende in ca. 130 Länder weltweit. Die GIZ wird in diesem Zusammenhang steuerlich als inländische öffentliche Kasse angesehen. Bei Entsendungen in das europäische Ausland und den USA kommen keine Abkommen zur Technischen Zusammenarbeit zum Tragen. Die Mitarbeitenden werden im jeweiligen Einsatzland steuerpflichtig. Die Mitarbeitenden und die GIZ als Arbeitgeberin benötigen Unterstützung bei der Abwicklung der steuerlichen Verpflichtungen im Einsatzland (z.B. Durchführung des Lohnsteuerabzuges, ggf. auch Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Erstellung der persönlichen Einkommensteuererklärungen, Einreichen von notwendigen Anträgen und Formularen).
Seit dem 1.1.2024 hat die GIZ die Nettolohnvereinbarung für die Auslandsmitarbeitenden umgesetzt. Die anfallenden Einkommensteuern im Einsatzland auf das GIZ-Gehalt werden von der GIZ übernommen und die Mitarbeitenden zahlen monatlich eine Hypotax, die sich an der deutschen Lohnsteuer orientiert. Für die in diesen Ländern eingesetzten Mitarbeitenden sind die in der Leistungsschreibung angegeben Leistungen zu erbringen, soweit diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes erforderlich sind.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es soll ein Rahmenvertrag über folgende Leistungen abgeschlossen werden:

a) Die Mitarbeitenden sind umfassend über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu den Einkünften aus Gehalt im Einsatzland zu informieren sowie über Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen oder anderen Anträgen. Auf mögliche Vergünstigungen, wie z.B. Expatriate Regelungen ist ebenfalls hinzuweisen.
b) Für die meisten Beschäftigten sind Steuererklärungen in den Einsatzländern zu erstellen. Die Datenbereitstellung für beide Seiten hat elektronisch zu erfolgen, soweit nicht anders bestimmt / erforderlich.
Das von der Auftragnehmerin (AN) zur Verfügung gestellte Online-Portal zur Erfassung der Daten muss selbsterklärend sein und einfache Zugangsmöglichkeiten haben. Die GIZ stellt der AN eine Liste mit den autorisierten Steuererklärungen zur Verfügung. Die AN hat darauf zu achten, dass die gesetzlichen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen eingehalten werden. Die Leistung beinhaltet auch die ggf. notwendige Prüfung von Einkommensteuerbescheiden und die Information der Mitarbeitenden und der GIZ über die zu zahlenden Beträge.
c) In einigen Ländern gibt es verschiedene Vergünstigungen für Expatriates, die zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen (z.B. Belgien). Die AN prüft die Voraussetzungen für etwaige Vergünstigungen, berät die Mitarbeitenden und die GIZ und erstellt entsprechende Anträge.
d) Die AN hat Aufteilungsberechnungen durchzuführen, wenn die Mitarbeitenden im Einsatzland neben den Gehaltseinkünften weitere Einkünfte versteuern müssen. Es ist die Steuerschuld aufzuteilen in den Anteil, für den die GIZ und die Mitarbeitenden verantwortlich sind.
e) Die AN leistet Unterstützung bei der Berechnung, Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, unter anderem in folgenden Einzelbereichen:
- die Anmeldung der GIZ als Arbeitgeberin im Einsatzland (einmalig)
- die Durchführung der Gehaltsabrechnungen inklusive Abgabe der notwendigen Lohnsteuererklärungen pro Mitarbeitenden
- die Durchführung der notwendigen Jahresendarbeiten
- die Steuerberechnung zu Beginn/Ende oder während des Jahres
Die Koordination des Lohnsteuereinbehaltes im Einsatzland mit der Gehaltsauszahlung in Deutschland ist eine besondere Herausforderung. Dabei ist sicherzustellen, dass die korrekten Lohnsteuerbeträge der GIZ in Deutschland gemeldet werden, damit die Abgabetermine in den Einsatzländern und die Auszahlungstermine in Deutschland eingehalten werden können.

Die unter e) aufgeführten Leistungen sind für die Einsatzländer Belgien, Polen und Luxemburg optional. Die GIZ wird diese Leistungen nur dann abrufen, wenn die AN nach dem belgischen Recht dazu befugt ist bzw. wenn sie diese Leistungen nach belgischem Recht erbringen darf. In Luxemburg und Polen ist nach aktuellem Recht keine Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Die Leistungen sind nur zu erbringen, wenn sich das luxemburgische oder polnische Recht ändern sollte und einen Einbehalt von Lohnsteuer erforderlich macht.

f) Koordination der Leistungen in den Einsatzländern durch die AN in Deutschland:
Die einzelnen Leistungen werden von der AN durch Expert*innen in den Einsatzländern erbracht. Es sind jedoch Ansprechpartner*innen in Deutschland für die Auftragsausführung einzusetzen, der/die alle Leistungen in den derzeitigen und ggf. zukünftigen Einsatzländern koordinieren.
Die gesamte Korrespondenz der GIZ hat ausschließlich mit diesen Ansprechpartner*innen in Deutschland und in deutscher Sprache zu erfolgen.
Ein Großteil der Mitarbeitenden besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, die Kommunikationssprache ist dann Deutsch. Die GIZ beschäftigt auch Staatsbürger*innen anderer Staaten, von denen einige die deutsche Sprache nicht beherrschen. Die Kommunikationssprache muss dann Englisch sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YTMCCLAQG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

147
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

1. Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden).

2. Eigenerklärung zu der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren.

3. Eigenerklärung, dass einer Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.

Mindestanforderungen dabei sind:

1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden): Mindestens EUR 4.000.000 (vier Millionen Euro)
2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren: Mindestens: 15 Personen
3. Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 1,5 Mio.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Sonstiges:
a. Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, Eigentümer/Kontrollperson Bankverbindung, Handelsregisternummer, Firmenprofil, Steuernummer, USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen;
b. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorliegen;
c. Eigenerklärung, ob wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro verhängt wurde;
d. Eigenerklärung, dass keine der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe zutreffen;
d. Integritätserklärung;
e. Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen;
f. Soweit ein Bieter im Hinblick auf auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen sowie ferner eine Erklärung einzureichen, dass auf diesen keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB zutreffen. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden.
g. Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden
h. Bei einem Unterauftrag ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmer spätestens mit dem Angebot einzureichen sowie ferner eine Erklärung einzureichen, dass auf diesen keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB zutreffen.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

1. Die Einreichung eines Handelsregisterauszuges ist erforderlich; bei ausländischen Unternehmen aus gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Sofern Sie als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, ist die Einreichung eines Auszuges für alle beteiligten Unternehmen erforderlich. Das Ausstellungdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen. Die Auszüge sind in der Sprache der Eigenerklärung (deutsch) einzureichen. Soweit die Nachweise in einer anderen Sprache existieren, muss neben dem Original eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) eingereicht werden.
2. Eigenerklärung, dass die Bietergemeinschaft/der Bieter berechtigt/zugelassen ist, Steuerberatungsleistungen zu erbringen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 50.000 EUR (fünfzigtausend):
- Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet "Beratung zu Expat-Steuern, Lohnsteuer und Sozialversicherung" in der Region Europa
jeweils in den letzten 36 Monaten (Stichtag: Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens/dieser Ausschreibung)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen. Mit Einreichung des Angebotes erklärt der Bieter verbindlich, dass kein Interessenskonflikt und keine berufsständischen oder sonstigen regulatorischen Hinderungsgründe bestehen und die Leistungen wie angeboten uneingeschränkt erbracht werden können.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung