Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:-Unterhaltsreinigung-Gestellung von Verbrauchsmaterial-Vertretungsreinigung-Sonderreinigung-Vorarbeiter*inDie anzubietenden Leistungen werden in folgender Liegenschaft erbracht:
Campus Kottenforst, In der Wehrhecke 1, 53125 BonnDetails zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbe-schreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Die AG behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB zu erhöhen und/oder zu reduzieren.Es sind alle Einzelleistungen anzubieten. Die Einzelvergabe von Leistungen ist nicht vorgesehen.
Beim Standort Bonn-Röttgen handelt es sich um ein Bildungszentrum mit angeschlossenem Hotelbe-trieb für Seminarteilnehmer, Referenten und deren Familien.Das Bildungszentrum besteht aus vier Gebäuden, die sich in unmittelbarer Nähe zueinander befin-den: das Hauptgebäude, der Neubau sowie vier Doppelhaushälften.Das Hauptgebäude ist die erste Anlaufstelle für die Gäste. Im Erdgeschoss des Haupthauses befinden sich der Empfang, der größte Veranstaltungsraum (ca. 261 m2), zwei weitere Veranstaltungsräume (jeweils ca. 128 m2), der Foyer Bereich mit der Foyer Bar sowie das Restaurant mit Terrasse, der ange-schlossenen Küche, Spülküche und einem Teil der Lager- sowie Kühlräume. Zudem gibt es im Unter-geschoss noch eine Kegelbahn und den Schlosskeller, ein Veranstaltungsraum mit Bar und Theke, der u.a. für gesellige Abende der Gäste nach Rücksprache mit der GIZ genutzt werden kann. Zudem sind in zwei Flügeln des Haupthauses die 64 Gästezimmer (vom AN zu reinigen, momentan entspre-chen die erbrachten Leistungen hierfür 3 Vollzeitstellen), 4 Familienwohnungen (die Reinigung durch den AN erfolgt nur im Vertretungsfall), sowie Büroräume für die Mitarbeiter untergebracht.Im Neubau befinden sich auf zwei Ebenen ca. 35 Seminarräume zwischen 20 und 100 qm, sowie 5 weitere Büroräume. Außerdem befindet sich im Neubau eine große Bibliothek und Medienlandschaft, wo sich die Gäste und Referenten des Bildungszentrums selbstständig informieren und weiterbilden können.In drei Doppelhaushälften sind jeweils Familienwohnungen untergebracht (auch hier erfolgt die Rei-nigung durch den AN nur im Vertretungsfall), in der vierten Doppelhaushälfte die Kinderbetreuungs-einrichtung.
Es besteht ein einseitiges Optionsrecht der GIZ auf einmalige Verlängerung derVertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2028 ohne,dass es eine weitere Mitteilung bedarf. Die Ausübung des Optionsrechts zeigt die GIZ derAN drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende mindestens in Textform (Fax oder E-Mail)an. Ein Rechtsanspruch der AN auf die optionale Beauftragung besteht nicht. Insbesonderekann die AN aus einer etwaigen Nichtbeauftragung der Optionen keine Vergütungsund/oder Schadensersatzansprüche gegenüber der GIZ herleiten.
Preis
Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.