Instandhaltung der Aufzugsanlagen an den GIZ-Standorten Mäanderbau, Campus Forum und den Campus Kottenforst
Instandhaltung der Aufzugsanlagen am Standort Bonn inklusive der Maßnahmen:
- Wartung- Inspektion- Instandsetzung- Störungsbehebung - Systembetreuung inkl. Software- Beseitigung von Fehlern am bestehenden System- Mehrleistung aufgrund der Änderung einer Norm oder eines Gesetzes- Beratung zu Schnittstellen der technischen Anlagen- Personenbefreiung im Falle einer Betriebsstörung- Notrufbereitschaft 24-7- Begleitung und Durchführung wiederkehrender Haupt- und Zwischenprüfungen nach BGI 5069-1
Die Aufzüge im Mäanderbau sind 10 Jahre, die Aufzüge im Campus Forum 5 Jahre alt. Die Aufzüge in Haus 1 am Campus Kottenforst sind aus dem Jahr 1982 und der Aufzug aus Haus 2 aus dem Jahr 2017.Alle Aufzüge sind regelmäßig über einen "Vollwartungsvertrag" gewartet worden. Es sind keine Umbauten vorgenommen worden, so dass sich alle Aufzüge im Originalzustand befinden.Der Vertrag soll als "Vollwartungsvertrag" angeboten werden. Dies meint inkl. aller Verbrauchs- und Ersatzteile über die Laufzeit des Wartungsvertrages.
Preis
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH;Sitz der Gesellschaft Bonn und Eschborn;Registergericht; Eintragungs-Nr. HRB 18384 und Amtsgericht Frankfurt am Main; Eintragungs-Nr. HRB 12394;USt-IdNr. DE 113891176;Vorsitzender des Aufsichtsrats Staatssekretär Niels Annen;Vorstand: Thorsten Schaefer-Gümbel (Vorstandssprecher), Ingrid-Gabriela Hoven (Stellvertretende Vorstandsprecherin), Anna Sophie Herken