Der Sicherheitsdienst (Bewachung) des AN übernimmt am GIZ Standort Feldafing Streifen- und Revierdienste und erfüllt Bewachungsaufgaben und Zutrittskontrollen an der Pforte/Information.
Das Internationale Bildungs- und Begegnungszentrum in Feldafing umfasst eine Gesamtfläche mit einem offenem Außengelände/Freiflächen ohne Umzäunung von ca. 12.716 m2 und besteht aus einem Gebäude mit Tiefgarage. Im EG des Gebäudes befindet sich der Haupteingang mit der Pforte/Information für die Bewachung, der Foyer-Bereich mit Podium (ca. 300m2), das "Bierstüberl" mit Theke sowie einer Kegelbahn, die für gesellige Abende der Gäste nach Rücksprache mit der GIZ genutzt werden kann. Des Weiteren befinden sich im EG noch die Büroräume für die Mitarbeiter der GIZ und eine Mitarbeiter-Teeküche. Dazu sind noch Lagerräume, Archive und ein Kopierraum im EG untergebracht. Das Tagungsmanagement (Rezeption) ist die erste Anlaufstelle für die Seminar- und Übernachtungsgäste und befindet sich im 1. OG des Gebäudes. Ebenso befindet sich dort das Restaurant mit Terrasse, die angeschlossene, voll ausgestattete Küche mit Spülküche und Essensausgabe, ein Teil der Lager- und Kühlräume sowie das Büro des Betriebsleiters. Dem Restaurantbereich angeschlossen ist eine "Cafeteria". Zudem gibt es hier drei große Veranstaltungsräume (130 m2 bis 140 m2), ein Videokonferenzraum, ein Computerraum, ein Büro und ein Stuhllager.Im Seitenflügel des Gebäudes befinden sich auf zwei Ebenen (1. OG und 2.OG) drei kleine Veranstaltungsräume (30 m2 und 50 m2) sowie 59 Gästezimmer (53 EZ, 6 DZ), zwei Räume für die Reinigung und ein Fitnessraum.
Es besteht ein einseitiges Optionsrecht des AG auf zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit jeweils um ein Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029 ohne, dass es eine weiterer Mitteilung bedarf.
Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Preispunkte.
Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH;Sitz der Gesellschaft Bonn und Eschborn;Registergericht; Eintragungs-Nr. HRB 18384 und Amtsgericht Frankfurt am Main; Eintragungs-Nr. HRB 12394;USt-IdNr. DE 113891176;Vorsitzender des Aufsichtsrats Staatssekretär Niels Annen;Vorstand: Thorsten Schaefer-Gümbel (Vorstandssprecher), Ingrid-Gabriela Hoven (Stellvertretende Vorstandsprecherin), Anna Sophie Herken