Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH vergibt einen Vertrag zur Miete inkl. Vollwartungsservice über die Bereitstellung von zehn Kaffeeautomaten am Standort Eschborn.
Geplant ist ein Vertrag zur Miete inkl. Vollwartungsservice (Bereitstellung, Wartung und Versorgung mit Betriebs- und Pflegekomponenten) ab August 2026 für die Dauer von 50 Monaten (4 Jahre und 2 Monate) für insgesamt zehn Kaffeevollautomaten. Diese sollen in den 5 Gebäuden am Standort Eschborn stationiert werden.
Den Betrieb der Automaten sowie die Bereitstellung von Kaffee, Milch und weiteren Getränkezutaten sowie die routinemäßige Reinigung übernimmt der Caterer im Auftrag der GIZ. Der Betrieb der Kaffeevollautomaten ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Leistung wird im Campus Eschborn in den Gebäuden Häuser 1, 2, 5, 6 und dem Neubau erbracht.
Juni 2030
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSGIn Übereinstimmung mit den in der Bekanntmachung angegebenen Ausschlussgründen.
DE-A1: Bedingungen an die Auftragsausführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eignungskriterien stammen, mangels passender Kategorie, nicht ausschließlich aus der oben stehenden Kriterienkategorie.
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG, Verordnung über Russland Sanktionen3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
DE-B1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 150.000,00 EUR (netto)2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete Miet-Kaffeevollautomaten mit Vollwartungsservice in den letzten 36 Monaten
DE-C1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (netto) (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens 600.000,00 EUR (netto.)
DE-C2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 4 Personen.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.