Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.
Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.
Ab 01.04.2026 soll das Betriebsrestaurant ausschließlich im Neubau Eschborn betrieben werden. Das neue Betriebsrestaurant im Neubau Eschborn, verfügt über ca. 430 Sitzplätze. Das jetzige Restaurant sowie ggf. das Bistro im Haus 1 werden dann im Zuge von umfänglichen Baumaßnahmen geschlossen. Der genaue Zeitplan steht hier noch nicht fest. Nach Abschluss der Baumaßnahmen in Haus 1 ist keine Wiedereröffnung dieses Betriebsrestaurants geplant. Es wird für Haus 1 oder 5 jedoch alternativ über ein Bistrobereich oder ähnliches nachgedacht. Auch hierzu können konkrete und verbindliche Zeitangaben noch nicht gemacht werden.
Im Rahmen der Mittagsverpflegung sind am Standort Eschborn drei Menülinien plus eine Salatbar für die Selbstportionierung anzubieten. Diese müssen wie folgt ausgeprägt sein:
- 1x Linie vegan/vegetarisch
- 1x Linie Fleisch- oder Fischgericht
- 1x Linie als GIZ-Menü (vegetarisch)
- Salatbar
Die Menülinien plus Salatbar werden an vier autarken All-in-One-Themencountern ausgegeben bzw. im Frontcooking produziert. Deren vorläufige Bezeichnungen lauten aktuell:
- Mediterran Kitchen
- BBQ & East Kitchen
- Home Kitchen
- Salat & Bowls
Die drei Menülinien sind mindestens Montag-Donnerstag vollständig anzubieten. Freitags ist stets das GIZ-Menü und mindestens eine weitere Menülinie anzubieten.
Das zukünftige GIZ-Menü zeichnet sich dadurch aus, dass der Ausgabepreis des Tellergerichts unabhängig von seiner Ausprägung festgeschrieben ist und eine der folgenden zusätzlichen Wahlkomponenten inkludiert: Tagessuppe oder Beilagen-Salat oder Dessert. Der aktuelle Ausgabepreis des GIZ-Menüs in Eschborn liegt bei EUR 6,50 und soll zukünftig mit dem Ausgabepreis des GIZ-Menüs in Bonn harmonisiert werden. Entsprechend ist zu Vertragsbeginn von einem festgeschriebenen Ausgabepreis von EUR 6,60 plus prozentualer Erhöhung des Sachbezugswertes zum 01.01.2026 auszugehen. Der genaue Ausgabepreis in 2026 wird den Bietern im Lauf des Verfahrens mitgeteilt, so dass diese Information in der Kalkulation der Bieter berücksichtigt werden kann.
Das Angebot der Frühstücks- und Zwischenverpflegung an der Kaffeebar orientiert sich grundsätzlich an den Anforderungen der Mittagsverpflegung. Entsprechend sind auch hier Vielfalt, Frische und verantwortungsvoller Wareneinsatz gefordert. Ansonsten überlässt die AG dem AN die kreative und eigenständige Konzeptgestaltung der Zwischenverpflegung.
Die Kaffeevoll-, Waren- und Pfandautomaten werden von der AG bereitgestellt. Für Wartung und Reparaturen der Automaten trägt die AG die Kosten, der AN verantwortet die Wartung und Reparaturen koordinierend und meldet darüber hinaus Mängel/Defekte unmittelbar an die AG.
Im Rahmen des Bezugs des Neubaus Eschborn werden aktuell zwei Ausschreibungen bezüglich der Automatenausstattung vorgenommen (Kaffeevollautomaten/Kaffee-Siebträgermaschine und Handelswaren Automaten/Pfandrücknahmeautomaten), die auch die Bestückung der Bestandsgebäude umfassen wird. Entsprechend kann es zu geringen qualitativen Änderungen kommen, was die voraussichtliche Anzahl der Gerätschaften betrifft (siehe dazu auch Angaben in Kap. 4.). Ebenso ist noch nicht absehbar, ob sich die Gerätschaften im Besitz der AG befinden werden oder eine Miet-/Leasingvariante zum Tragen kommt. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass der Beschaffungsprozess vor dem Vertragsbeginn des AN abgeschlossen sein wird.
Anforderungen an die Konferenzbewirtung
Bei Bedarf können für Konferenzen oder Meetings Speisen und Getränke gebucht werden. Die Service- Zeiten reichen von Montag-Freitag von 07:00-18:30. Nach Absprache sind auch Ausnahmen zu ermöglichen. Diese gesonderten Absprachen sind mindestens fünf Werktage vor der Veranstaltung zu melden. Die gewünschten Leistungen sind aktuell über einen entsprechenden Katalog im Programm SAP/SRM durch den Anforderer zu bestellen. Die Bestellungen werden dem Betreiber dann automatisch übermittelt. Im Rahmen der Umstellung SAP S/4HANA wird der SRM-Katalog in seiner bisherigen Form nicht mehr zur Anwendung kommen. Die nachfolgende Lösung wird jedoch vergleichbar sein, wenngleich sie noch nicht abschließend beschrieben werden kann.