Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.
Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.
Die Betriebsrestaurants im Mäanderbau und im Campus Forum verfügen über ca. 320 bzw. ca. 200 Sitzplätze.
Im Rahmen der Mittagsverpflegung sind am Standort Bonn in der Kantine Mäanderbau drei Menülinien plus eine Salatbar für die Selbstportionierung anzubieten. Diese müssen wie folgt ausgeprägt sein:
- 1 Linie vegan/vegetarisch
- 1 Linie Fleisch- oder Fischgericht
- 1 Linie als GIZ-Menü
Das zukünftige GIZ-Menü zeichnet sich dadurch aus, dass der Ausgabepreis des Tellergerichts unabhängig von seiner Ausprägung festgeschrieben ist und eine der folgenden zusätzlichen Wahlkomponenten inkludiert: Tagessuppe oder Beilagen-Salat oder Dessert. Der aktuelle Ausgabepreis des GIZ-Menüs in Bonn liegt bei EUR 6,60 und soll zukünftig mit dem Ausgabepreis des GIZ-Menüs in Eschborn harmonisiert werden. Entsprechend ist zu Vertragsbeginn von einem festgeschriebenen Ausgabepreis von EUR 6,60 plus prozentualer Erhöhung des Sachbezugswertes zum 01.01.2026 auszugehen. Der genaue Ausgabepreis in 2026 wird den Bietern im Lauf des Verfahrens mitgeteilt, so dass diese Information in der Kalkulation der Bieter berücksichtigt werden kann.
Das Angebot der Frühstücks- und Zwischenverpflegung an der Kaffeebar im Mäanderbau orientiert sich grundsätzlich an den Anforderungen der Mittagsverpflegung. Entsprechend sind auch hier Vielfalt, Frische und verantwortungsvoller Wareneinsatz gefordert. Ansonsten überlässt die AG dem AN die kreative und eigenständige Konzeptgestaltung der Zwischenverpflegung.
Anforderungen an die Kaffeevoll-, Handelswaren- - und Pfandautomaten sowie die Teeküchenausstattung
Die Kaffeevoll-, Handelswaren- und Pfand-Automaten werden von der AG bereitgestellt und befinden sich in deren Besitz. Für Reparaturen und Wartung der Automaten trägt die AG die Kosten, der AN unterstützt die Reparaturen und Wartung koordinierend und meldet darüber hinaus Mängel/Defekte unmittelbar an die AG.
Die Kaffeevollautomaten müssen mindestens montags-freitags in der Zeit von 6:30-16:30 betriebsbereit und vollständig funktionstüchtig sein. Zwischenzeitlich sind sie zu reinigen und nachzufüllen. Es ist entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen, um alle Vollautomaten anlaufen zu können. Ferner ist darauf zu achten, dass stets eine hinreichende Anzahl an Kaffeebechern, Löffeln und Zucker sowie Süßstoff bereitgestellt sind.
Anforderungen an Konferenzbewirtung
Bei Bedarf können für Konferenzen oder Meetings Speisen und Getränke gebucht werden. Die Service- Zeiten reichen von Montag-Freitag von 07:00-18:30. Nach Absprache sind auch Ausnahmen zu ermöglichen. Diese gesonderten Absprachen sind mindestens fünf Werktage vor der Veranstaltung zu melden.