Lieferung von Neurochirurgischen und Chirurgischen Geräten sowie Instrumenten für die Krankenhäuser in der Ukraine
Lieferung von Neurochirurgischen und Chirurgischen Geräten sowie Instrumenten in verschiedene Standorte von insgesamt neun Oblasten in der Ukraine sowie Installation und Training. Es werden in zwei (2) Mengenlose aufgeteilt.
verschiedene Oblaste gemäß Spezifikationen und Leistungsverzeichnis
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Optionen:
Es sollen Optionen zu Los 2 angeboten werden. Gegenstand der Optionen ist aus den Spezifikationen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die optionalen Leistungsbestandteile sind seitens der Bieter zwingend im Angebot zu berücksichtigen. Ein Anspruch des erfolgreichen Unternehmens auf Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht. Weitere Vorgaben im Zusammenhang mit den optionalen Leistungsbestandteilen sind der Vergabeunterlage "10051445_Bewerbungsbedingungen" in den "Ziff. 4, 13 und 16", und der Vergabeunterlage "10051445_Besondere Vertragsbedingungen" im Abschnitt "Vertragsoption:" zu entnehmen.
Siehe oben
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
==========================Anwendung der Verordnung (EU) 2022/1031 (IPI) i.V.m. Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der Europäischen Kommission vom 19. Juni 2025:
Diese Ausschreibung fällt in den Anwendungsbereich der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 zur Beschränkung des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern aus der Volksrepublik China und Medizinprodukten mit Ursprung in der Volksrepublik China zum Markt der Europäischen Union für öffentliche Aufträge im Bereich Medizinprodukte (sog. IPI-Maßnahme). Die diesbezüglichen Anforderungen und Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
==========================Hinweis zum Oberauftrag:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (Oberauftraggeber) beabsichtigt, die GIZ mit dem Vorhaben zu beauftragen. Der GIZ liegt jedoch noch kein Auftrag des Oberauftraggebers vor. Für den Fall, dass die GIZ den Oberauftrag nicht vor dem Ablauf der Angebotsbindefrist erhält, behält sie sich vor, keinen Zuschlag zu erteilen.
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Eigenerklärung zu EU-Russland_Sanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auf
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte - Bieter/Bietergemeinschaften, die in den letzten drei Jahren vor dem Angebot nicht mindestens drei Referenzprojekte im Bereich der Lieferung von medizinischen Produkten nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.Jedes der drei Referenzprojekte muss einen Auftragswert von mindestens 300.000 EUR netto gehabt haben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Zertifkat - Nachweis eines zertifizierten QualitätsmanagementsystemsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie zur Sicherstellung standardisierter Qualitätsabläufe hat der Bieter mit dem Angebot den Nachweis über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) vorzulegen.Das eingereichte Zertifikat muss zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültig sein.Wird ein gleichwertiges Zertifikat eingereicht, muss der Bieter die Gleichwertigkeit mit den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 schlüssig und nachvollziehbar im Angebot darlegen. Bieter/Bietergemeinschaften, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.