Nachweis von zwei Referenzprojekten in Beschaffungen von Küchenausstattungen u. Gastronomieausstattungen aus den letzten zwei Jahren (2024 und 2025).
Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen können, die die Voraussetzungen erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Vorzulegende Nachweise:
Ausgefüllte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung