Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über:Los 1: Mobile Endgeräte und Services für DeutschlandLos 2: IT-Hardware und Services für Deutschland, EU und außereuropäische StaatenLos 3: Betreuung Arbeitsplätze für Deutschlandzugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Bedarfsträgerin.
Die Leistungen umfassen die Bereitstellung von mobilen Endgeräten und Services für Deutschland, IT-Hardware und Services für Deutschland, EU und außereuropäische Staaten sowie die Betreuung von Arbeitsplätzen in Deutschland
Nach zweijähriger Grundlaufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarungen bestehen zwei (2) Verlängerungsoptionen um jeweils zwölf (12) Monate.
Die Lieferungen der Hardware aus der Rahmenvereinbarung erfolgen für Los 1 und 2:- entweder DPU (Incoterm 2020) an die Standorte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Deutschland.- oder FCA (Incoterm 2020) an die Wareneingangs/ Poststelle der AG,- oder FCA (Incoterm 2020) an den von der GIZ benannten Spediteur in Frankfurt am Main zur Weiterleitung in die jeweiligen Einsatz- und Partnerländer in der EU und außereuropäischen Staaten.
Die Erbringung der Dienstleistung aus der Rahmenvereinbarung für Los 1-3:- erfolgen grundsätzlich aus Deutschland (Berlin, Bonn und Eschborn) heraus. Dies gilt ebenso, wenn zusätzlich unterstützende Dienstleistungen für die Standorte in der EU und außereuropäischen Staaten zu erbringen sind (Los 1 und 2).
Die Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Aus den Rahmenvereinbarungen kann insgesamt (einschließlich festgelegter Verlängerungsoptionen) höchstens ein Auftragsvolumen von 28.200.000,00 EUR (netto) abgerufen werden (Höchstwert). Die Höchstwerte der einzelnen Rahmenvereinbarungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Lieferung von mobilen Endgeräten sowie Erbringung von Services innerhalb Deutschlands
02 Unternehmensumsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen - Der Mindestjahresumsatz des Bieter-Unternehmens in dem Geschäftsbereich der ausgeschriebenen Leistungen (Lieferung von Smart Devices, Zubehör sowie der Erbringung von Managed Services für diese Geräte) muss gemittelt über die Jahre 2022 bis 2024 mindestens 900.000 EUR netto betragen.
03 Berufs-/Betriebshaftverpflichtung - Die Mindestdeckungssummen (im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft je Mitglied)- Personenschäden 3.000.000 EUR- Sachschäden 2.000.000 EUR- Produktvermögensschäden 1.000.000 EUR- Allgemeine Vermögensschäden 1.000.000 EUR
04 Referenzprojekte - Es sind drei (3) Referenzprojekte von mindestens zwei (2) unterschiedlichen Auftraggebern einzureichen. Dabei gelten konzernverbundene Unternehmen im Sinne des §15 AktG nicht als unterschiedliche Auftraggeber.Mindestens eine (1) der drei (3) Projektreferenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein.
05 Zertifizierung ISO/IEC 9001 - Nachweis der Zertifizierung ISO/IEC 9001 Qualitätsmanagementsystem oder gleichwertig
06 Zertifizierung ISO/IEC 14001 - Nachweis der Zertifizierung ISO/IEC 14001 Umweltmanagementsystem oder EMAS oder gleichwertig
07 Herstellerautorisierung - Der Bieter hat nachzuweisen, dass er zur Durchführung von Reparaturen an den angebotenen Geräten (z. B. Smartphones, Tablets) vom jeweiligen Hersteller autorisiert ist.
Lieferung von IT-Hardware uns Erbringung von Services in Deutschland, der EU und außereuropäischen Staaten
02 Unternehmensumsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen - Der Mindestjahresumsatz des Bieter-Unternehmens in dem Geschäftsbereich der ausgeschriebenen Leistungen (Lieferung von Notebooks, Monitoren und Zubehör sowie die Erbringung von Managed Services für diese Geräte) muss gemittelt über die Jahre 2022 bis 2024 mindestens 5.000.000 EUR netto betragen.
Erbringung von Serviceleistungen (Auf- und Abbau sowie von Umzügen von arbeitsplatzbezogener Hardware an den Arbeits-plätzen) in Deutschland
01 Unternehmensumsatz - Der Mindestjahresumsatz des Bieter-Unternehmens muss gemittelt über die Jahre 2022 bis 2024 mindestens 500.000 EUR netto betragen.
02 Berufs-/Betriebshaftverpflichtung - Die Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtverpflichtung (im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft je Mitglied)- Personenschäden 1.000.000 EUR- Sachschäden 300.000 EUR
03 Referenzprojekte - Es sind zwei (2) Referenzprojekte einzureichen.