Bieter, die in den Jahren 2022, 2023 und 2024 keinen Nettojahresumsatz von mehr als 200.000 EUR / Jahr im Bereich der Lieferung von Fahrzeugen erwirtschaftet haben, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Im Zweifelsfall behält sich die GIZ vor, entsprechende Nachweise, z.B. testierte Jahresabschlüsse, zu verlangen.