- Nachweis einer aktuell gültigen ISO 9001 Qualitätszertifizierung des Bieterunternehmens/Bietergemeinschaft oder anerkannte gleichwertige Zertifizierung. Bieter, die keine aktuell gültige ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung ihres Unternehmens nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.