Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
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Die Lose 1-3 sind Mengenlose. Alle angebotenen Lose müssen mit gleichem Preis angeboten werden.
Aus einer Gegenüberstellung aller in der Auswahl befindlichen Angebote wird losübergreifend für Lose 1-3 die wirtschaftlichsten Angebote ausgewählt. Durch die losübergreifende Betrachtung und Auswertung behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, ein Angebot einem der Lose 1-3 zuzordnen, sofern das Angebot vollständig geeignet ist.
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Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (Oberauftraggeber) beabsichtigt, die GIZ mit dem Vorhaben zu beauftragen. Der GIZ liegt jedoch noch kein Auftrag des Oberauftraggebers vor. Für den Fall, dass die GIZ den Oberauftrag nicht vor dem Ablauf der Angebotsbindefrist erhält, behält sie sich vor, keinen Zuschlag zu erteilen..
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Die GIZ behält sich das Recht vor, solche Bieter, die ihren Sitz in Staaten außerhalb der Europäischen Union haben, die weder Vertragspartei des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen sind, noch eine andere internationale Übereinkunft mit der Europäischen Union über die Gewährleistung des gleichen und wechselseitigen Zugangs zur Teilnahme an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge geschlossen haben ("nicht privilegierter Drittstaat"), zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem konkreten Vergabeverfahren auszuschließen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Bietergemeinschaft handelt und mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft seinen Sitz in einem nicht privilegierten Drittstaat hat oder wenn eine Eignungsleihe eines Unternehmens genutzt wird, welches seinen Sitz in einem nicht privilegierten Drittstaat hat. Daher steht Bietern mit Sitz in einem nicht privilegierten Drittstaat (einschließlich entsprechender Bietergemeinschaften) auch keine Rechtschutzmöglichkeit vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen zu.