Bieter, die in den Jahren 2022, 2023 und 2024 keinen Nettojahresumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Werkzeug und Schutzausrüstung) nicht einen durchschnittlichen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 50.000 EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor im Zweifel entsprechende Nachweise, z.B. testierte Jahresabschlüsse, nachzufordern.