Fünf (5) gebrauchte, allradgetriebene, hochgeländegängige Klein-Lkw für die Ukraine
Fünf (5) gebrauchte, allradgetriebene, hochgeländegängige Klein-Lkw für die Ukraine.
Dem Bieter steht es frei, ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen.
Maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf: 5Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden könne: 5
Lieferklausel: DDP KiewBestimmungsland: Ukraine
Baujahr und Kilometerleistung
Preis
Durch die fortdauernd volatile Lage und teilweise regionale Verschiebung der Kriegshandlungen kommt es zu erheblichen Bedrohungen für die kritische Daseinsvorsorge der ukrainischen Zivilbevölkerung, was schon aufgrund der überragenden und absoluten Bedeutung der akut bedrohten Individual-Rechtsgüter Leib und Leben einen Kernfall besonderer Dringlichkeit begründet.
s. geförderte Ziele
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.