Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von flexiblen Mobilfunklösungen zugunsten der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (giz) GmbH.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss von Mobilfunkverträgen zur Nutzung von Sprach- und Datendiensten für dienstliche Zwecke. Die Leistung umfasst die Bereitstellung von SIM-Karten/eSIM einschließlich Netzbereitstellung, Tarifstruktur, Vertrags- und Abrechnungsmanagement sowie begleitende Serviceleistungen.
Die Lieferung von Endgeräten (Mobiltelefonen, Smartphones oder sonstiger Hardware) ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Nutzung erfolgt mit bereits vorhandenen oder separat beschafften Endgeräten der Auftraggeberin.
Es besteht die Option der viermaligen Verlängerung um jeweils sechs (6) Monate.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.
Leistungsabrufe aus der Rahmenvereinbarung sind für alle innerdeutschen und weltweiten Standorte der GIZ möglich. Abrufe aus dem Inland werden an einen innerdeutschen GIZ Standort gemäß Incoterm DAP (Incoterms 2020) Endverwendungsort gesendet.
Die Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
1. EU Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
2. Unternehmensumsatz - Angabe des in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 erzielten Netto-Umsatzes insgesamt.
3. Unternehmensumsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung - Der jährliche Nettoumsatz des Bieter-Unternehmens in dem Geschäftsbereich der ausgeschriebenen Leistungen (Bereitstellung flexibler Mobilfunklösungen) muss über die Jahre 2022 bis 2024 mindestens 3.000.000,00 EUR netto betragen.
4. Referenzprojekte für den Bereich der ausgeschrieben Leistung - Es sind mindestens zwei Referenzprojekte von zwei verschiedenen Auftraggebern im Bereich der ausgeschriebenen Leistung einzureichen. - Mindestens eine (1) der zwei (2) Projektreferenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein.- Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Projekt.- Die Referenzprojekte sollten eine Laufzeit von mehr als zwölf Monaten haben und sollten mindestens über einen Auftragswert in Höhe von 400.000 EUR pro Jahr verfügen.- Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
5. Zertifizierung ISO 14001 oder EMAS - Nachweis der Zertifizierung ISO 14001 Umweltmanagementsystem oder EMAS oder gleichwertig.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.