Bieter, die in den Jahren 2022, 2023 und 2024 im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Wasseraufbereitung) nicht einen durchschnittlichen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 50.000 EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor im Zweifel entsprechende Nachweise, z.B. testierte Jahresabschlüsse, nachzufordern.