Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über:Los 1: Mobile Endgeräte und Services für DeutschlandLos 2: IT-Hardware und Services für Deutschland, EU und außereuropäische StaatenLos 3: Betreuung Arbeitsplätze für Deutschlandzugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Bedarfsträgerin.
Die Leistungen umfassen die Bereitstellung von mobilen Endgeräten und Services für Deutschland, IT-Hardware und Services für Deutschland, EU und außereuropäische Staaten sowie die Betreuung von Arbeitsplätzen in Deutschland
Nach zweijähriger Grundlaufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarungen bestehen zwei (2) Verlängerungsoptionen um jeweils zwölf (12) Monate.
Die Lieferungen der Hardware aus der Rahmenvereinbarung erfolgen für Los 1 und 2:- entweder DPU (Incoterm 2020) an die Standorte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Deutschland.- oder FCA (Incoterm 2020) an die Wareneingangs/ Poststelle der AG,- oder FCA (Incoterm 2020) an den von der GIZ benannten Spediteur in Frankfurt am Main zur Weiterleitung in die jeweiligen Einsatz- und Partnerländer in der EU und außereuropäischen Staaten.
Die Erbringung der Dienstleistung aus der Rahmenvereinbarung für Los 1-3:- erfolgen grundsätzlich aus Deutschland (Berlin, Bonn und Eschborn) heraus. Dies gilt ebenso, wenn zusätzlich unterstützende Dienstleistungen für die Standorte in der EU und außereuropäischen Staaten zu erbringen sind (Los 1 und 2).
Preis
Gesamtauswertungspreis
Leistungspunkte gemäß Zuschlagkriterienkatalog
Die Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Aus den Rahmenvereinbarungen kann insgesamt (einschließlich festgelegter Verlängerungsoptionen) höchstens ein Auftragsvolumen von 28.200.000,00 EUR (netto) abgerufen werden (Höchstwert). Die Höchstwerte der einzelnen Rahmenvereinbarungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Lieferung von mobilen Endgeräten sowie Erbringung von Services innerhalb Deutschlands
Lieferung von IT-Hardware uns Erbringung von Services in Deutschland, der EU und außereuropäischen Staaten
Erbringung von Serviceleistungen (Auf- und Abbau sowie von Umzügen von arbeitsplatzbezogener Hardware an den Arbeits-plätzen) in Deutschland