Instandhaltung von elektrotechnischen Anlagen am GIZ Standort Campus Forum Bonn
Instandhaltung der Elektrotechnischen Anlagen am Standort Bonn inklusive der Maßnahmen:
- Wartung- Inspektion- Instandsetzung- Störungsbehebung - Systembetreuung inkl. Software- Beseitigung von Fehlern am bestehenden System- Mehrleistung aufgrund der Änderung einer Norm oder eines Gesetzes- Beratung zu Schnittstellen der technischen Anlagen
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH;Sitz der Gesellschaft Bonn und Eschborn;Registergericht; Eintragungs-Nr. HRB 18384 und Amtsgericht Frankfurt am Main; Eintragungs-Nr. HRB 12394;USt-IdNr. DE 113891176;Vorsitzender des Aufsichtsrats Staatssekretär Niels Annen;Vorstand: Thorsten Schaefer-Gümbel (Vorstandssprecher), Ingrid-Gabriela Hoven (Stellvertretende Vorstandsprecherin), Anna Sophie Herken
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSGIn Übereinstimmung mit den in der Bekanntmachung angegebenen Ausschlussgründen
DE-A1: Bedingungen an die Auftragsausführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eignungskriterien stammen, mangels passender Kategorie, nicht ausschließlich aus der oben stehenden Kriterienkategorie.
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG, Verordnung über Russland Sanktionen3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
DE-B1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Grundlage der fachlichen Bewertung sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren (als vergleichbar gelten Leistungen im Bereich der Instandhaltung elektrotechnischer Anlagen mit einem Nettoauftragsvolumen von mindestens 200.000,00 EUR).
DE-C1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens 400.000,00 EUR.
DE-C2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 5 Personen.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.