Instandhaltung von elektrotechnischen Anlagen am GIZ Standort Campus Forum Bonn
Instandhaltung der Elektrotechnischen Anlagen am Standort Bonn inklusive der Maßnahmen:
- Wartung- Inspektion- Instandsetzung- Störungsbehebung - Systembetreuung inkl. Software- Beseitigung von Fehlern am bestehenden System- Mehrleistung aufgrund der Änderung einer Norm oder eines Gesetzes- Beratung zu Schnittstellen der technischen Anlagen
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
"Bitte geben Sie die Kontaktinformationenen (Telefonund/ oder E-Mail) Ihres technischen Stördienst/ derRufbereitschaft an"
"Bitte geben Sie an, wie lang nach Auftragserteilung inStunden Sie einen Einsatz am Leistungsort zusagen.
10 Punkte erhält der Bieter mit bis zu 3 Stunden 5 Punkte erhält der Bieter mit bis zu 5 Stunden 3 Punkte erhält der Bieter mit bis zu 7 Stunden 0 Punkte erhält der Bieter bis zu 8 Stunden"
"Der Bieter ist ein, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, aktiver Lernort der Berufsbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Bitte beantworten Sie die Frage mit Ja oder Nein. Dern Wert 10 erhalten Bieter, die den Status aktiver Ausbildungsbetrieb bejahen können."
"Bitte geben Sie an, ob Sie zur Erbringung der regulären Tätigkeiten (Wartung und Instandsetzung) ausschließlich Fahrzeuge mit nachhaltigen Antrieben (voll Elektrisch, Hybrid, Wasserstoff) einsetzen.
Bitte beantworten sie die Frage mit Ja oder Nein. Den Wert 10 erhalten Bieter, die die Frage bejahen können. Bei Nichtzutreffen erhalten Bieter 0 Punkte."
"Bitte geben Sie an, ob Sie zur Erbringung der Stördienste ausschließlich Fahrzeuge mit nachhaltigen Antrieben (voll Elektrisch, Hybrid, Wasserstoff) einsetzen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH;Sitz der Gesellschaft Bonn und Eschborn;Registergericht; Eintragungs-Nr. HRB 18384 und Amtsgericht Frankfurt am Main; Eintragungs-Nr. HRB 12394;USt-IdNr. DE 113891176;Vorsitzender des Aufsichtsrats Staatssekretär Niels Annen;Vorstand: Thorsten Schaefer-Gümbel (Vorstandssprecher), Ingrid-Gabriela Hoven (Stellvertretende Vorstandsprecherin), Anna Sophie Herken