Capacity WORKS (CW) ist das Managementmodell der GIZ für nachhaltige Entwicklung. Es dient dem Management und der Steuerung von Aufträgen (Projekten) mit dem Ziel, wirkungsvoll zum Capacity Development der Partnerorganisationen beizutragen, damit sich die Leistungsfähigkeit von Menschen, Organisationen, Netzwerken und gesellschaftlichen Systemen in unseren Partnerländern nachhaltig verbessert. Das Managementmodell bietet eine strukturierte Herangehensweise für die Steuerung von Vorhaben. Es eröffnet die Spielräume für die Gestaltung der notwendigen Kooperationsaufgaben. Es "übersetzt" das unternehmenspolitische Leitbild für nachhaltige Entwicklung in ein umfassendes und praktikables Modell.
Die fünf Erfolgsfaktoren Strategie, Kooperation, Steuerungsstruktur, Prozesse sowie Lernen und Innovation fördern und öffnen durch Leitfragen - wenn situativ angepasst herangezogen - neue Handlungsspielräume für Veränderungsprozesse. Durch ein systemisches Capacity Development von Personen, Organisationen und Gesellschaften werden die gemeinsamen Ziele zur nachhaltigen Entwicklung erreicht.
Die Akademie für internationale Zusammenarbeit bietet in Kooperation mit dem Fach- und Methodenbereich der GIZ aktuell zwei Kurse im Bereich Capacity WORKS an: - Kooperationsmanagement mit Capacity WORKS (zur Vermittlung der Handlungskompetenz)- Kooperationsmanagement mit Capacity WORKS für Consultingwirtschaft (zur Vermittlung der Überblickskompetenz).
Zielgruppe des Kurses Kooperationsmanagement mit Capacity WORKS sind alle Mitarbeitenden der GIZ, insbesondere Mitarbeitende mit Steuerungsaufgaben. Teilnehmende werden in die Nutzung des Modells zur Steuerung von Kooperationssystemen eingeführt.Der Kurs Kooperationsmanagement mit Capacity WORKS für Consultingwirtschaft richtet sich wie der Name sagt, an externe Berater*innen sowie Consultingunternehmen. In diesem Kurs wird ein Überblick über das Managementmodell der GIZ Capacity WORKS und seine Erfolgsfaktoren vermittelt.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, Trainings im Bereich Capacity WORKS für GIZ Mitarbeitende, Gutachter*innen, Berater*innen sowie Consultingwirtschaft mit qualifizierten Trainer*innen bedarfsgerecht anzubieten. Die beiden Lernangebote (Kooperationsmanagement mit Capacity WORKS und Kooperationsmanagement mit Capacity WORKS für Consultingwirtschaft) werden in vier verschiedenen Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch und Deutsch), online und in Präsenz, als Regelkurse sowie auf Anfrage angeboten. Die Ausschreibung besteht aus zwei Losen mit jeweils einem Trainer*innenpool. Ziel ist es, eine auftragnehmende Partei pro Los zu beauftragen, die für die Organisation und Durchführung der CW Trainings eines Loses verantwortlich ist. Die auftragnehmende Partei stellt sicher, dass die Trainings termingerecht und in der gebotenen Qualität vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden. Die Trainer*innen eines Pools werden im Vertragszeitraum mehrfach eingesetzt, die Beauftragung erfolgt an die auftragnehmende Partei durch die AG bedarfsabhängig.
Der Vertrag kann zwei Mal um weitere 12 Monate verlängert werden
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen. Es werden nur Angebote mit einer fachlichen Bewertung von mindestens 500 Punkten gewertet. Fachliche Angebote mit weniger Punkten scheiden als fachlich ungeeignet aus.
Siehe Vergabeunterlagen
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.