Los 1:
Sollte der Bieter mehr als zwanzig (20) neue Multifunktionsradlader anbieten können, ist er aufgefordert noch vier (4) weitere neue Multifunktionsradlader als Option anzubieten, sofern entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Es ist dabei zu beachten, dass der Stückpreise für die Option identisch sein muss und alle anderen Bestimmungen des Vertrages und der Anlagen auch für die Option unverändert fortgelten. Die eventuell angebotene Option ist nicht Gegenstand der Auswertung. Wurde sie jedoch angeboten hat die Auftraggeberin das Recht den Leistungsumfang des ursprünglichen Auftrags (zwanzig (20) neue Multifunktionsradlader) zu erweitern, indem sie die Stückzahl durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer um die angebotene Optionsmenge von vier (4) weitere neue Multifunktionsradlader erhöht.
Der Abruf dieser Option erfolgt innerhalb der Zuschlags-/Bindefrist, wenn die Verfügbarkeit des Budgets gegeben ist.
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Los 2:
Sollte der Bieter mehr als zehn (10) neue Kipper mit Kran anbieten können, ist er aufgefordert noch zwei (2) weitere neue Kipper mit Kran als Option anzubieten, sofern entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Es ist dabei zu beachten, dass der Stückpreise für die Option identisch sein muss und alle anderen Bestimmungen des Vertrages und der Anlagen auch für die Option unverändert fortgelten. Die eventuell angebotene Option ist nicht Gegenstand der Auswertung. Wurde sie jedoch angeboten hat die Auftraggeberin das Recht den Leistungsumfang des ursprünglichen Auftrags (zehn (10) neue Kipper mit Kran) zu erweitern, indem sie die Stückzahl durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer um die angebotene Optionsmenge von zwei (2) neue Kipper mit Kran erhöht.
Der Abruf dieser Option erfolgt innerhalb der Zuschlags-/Bindefrist, wenn die Verfügbarkeit des Budgets gegeben ist.