Ein (1) sondergeschützter Toyota Land Cruiser 300
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.11.2025
21.11.2025 12:00 Uhr
21.11.2025 12:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
993-80072-52
Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
65760
Eschborn
Deutschland
DE71A
kfz-beschaffung@giz.de
+49 6196790
+49 61967980

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ein (1) sondergeschützter Toyota Land Cruiser 300.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ein (1) sondergeschützter Toyota Land Cruiser 300.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
FCA Hamburg Seehafen (INCOTERMS 2020)
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Einsatz des Fahrzeugs in Israel und Palästinensische Gebiete
Israel

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gleichstellung der Geschlechter
Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

Die Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYYRYTAUCCAY4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

39
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Ausgefülltes Dokument "7200077608_Eigenerklaerung zu Ausschlussgruenden und Eignung 2025-07" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bestätigt, dass das angebotene Fahrzeug vom Hersteller für den Einsatz in Israel und den Palästinensischen Gebieten freigegeben ist.

Bieter/Bietergemeinschaften, die ein Fahrzeug anbieten, für das keine Freigabe des Herstellers für den Einsatz in Israel und den Palästinensischen Gebieten vorliegt,
werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern.

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit; Ziffer 3.1 im Dokument "7200077608_Eigenerklaerung zu Ausschlussgruenden und Eignung 2025-07" - Der Bieter bestätigt, dass das angebotene Fahrzeug vom Hersteller für den Einsatz in Israel und den Palästinensischen Gebieten freigegeben ist.

Bieter/Bietergemeinschaften, die ein Fahrzeug anbieten, für das keine Freigabe des Herstellers für den Einsatz in Israel und den Palästinensischen Gebieten vorliegt,
werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung