Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Die fachliche Auswertung erfolgt in zwei Teilen, wobei zum zweiten Teil der fachlichen Auswertung (einer Bemusterung der angebotenen Möbel) nur die fünf bestplatzierten Bieter zugelassen werden. Alle Schritte der Auswertung der Angebote werden in den Bewerbungsbedingungen dargestellt.
Teil 1 der fachlichen Auswertung erfolgt auf Basis aller abgegebenen Angebote der Bieter, die ihre Eignung nachweisen konnten. Zunächst werden die Angebote auf Einhaltung der Mindestanforderungen und das Fehlen von Ausschlussgründen überprüft. Angebote, die nicht alle Ausschlusskriterien erfüllen, werden ausgeschlossen.
Die Bewertungskriterien sind im Zuschlagskriterienkatalog aufgeführt.
Im Teil 1 der fachlichen Auswertung werden jedoch nur die Kriterienhauptgruppe 1 "Messbare technische Eigenschaften/Zusagen" (KHG 1) und die Kriterienhauptgruppe 2 "Nachhaltigkeit" (KHG 2) ausgewertet. Aus der Addition der Bewertungen der KHG 1 und KHG 2 ergibt sich die Leistungspunktzahl (ohne Bemusterung) des Angebotes der Bieter.
Diese wird gemäß der in den Bewerbungsbedingungen aufgeführten Formel mit dem Wertungspreis zu einer Gesamtpunktzahl (ohne Bemusterung) verrechnet.
An dieser Stelle erfolgt die Abschmelzung der Anzahl der Bieter. Die Bieter mit den fünf höchsten Gesamtpunktzahlen (ohne Bemusterung) werden zur Bemusterung aufgefordert und erhalten eine gesonderte Einladung zur Bemusterung.
Teil 2 der fachlichen Auswertung wird als Bemusterung (gewertete Teststellung $58 Abs. 2 Nr. 1 VgV) für jedes Los durchgeführt.
Die Kriterien zur Bemusterung stellen die Kriterienhauptgruppe 3 (KHG 3) dar. Die Kriterien, sowie deren Gewichtung sind dem Dokument Zuschlagskriterienkatalog zu entnehmen.
Die Bemusterung wird voraussichtlich vom 02.02. - 06.02.2026 stattfinden.
Nach der Bemusterung wird die Gesamtleistungspunktzahl der jeweiligen Bieter unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bemusterung ermittelt. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich demnach aus der Addition der Leistungspunktzahlen der KHG 1, KHG 2 und KHG 3.
Die Gesamtpunktzahl (mit Bemusterung) errechnet sich nach demselben Bewertungsverfahren wie zur Bestimmung der fünf bestplatzierten Bieter. Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl.