Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung -Handel mit Werkzeugen- in den letzten drei Jahren (2023,2024, 2025) vor diesem Angebot nicht mindestens ein (1) Referenzprojekte nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
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Nachweis einer aktuell gültigen ISO 9001 Qualitätszertifizierung des Bieterunternehmens/Bietergemeinschaft oder anerkannte gleichwertige Zertifizierung.
Bieter, die keine aktuell gültige ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung ihres Unternehmens nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.