Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Dem Verhandlungsverfahren ist ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet, in dem die Eignung der Bewerber anhand der Unterlagen
T02_V1_GIZ-LogRV_Teilnahmeantrag mit Eigenerklärung zur Eignung,
T03_V1_GIZ-LogRV_Fragenkatalog Berufliche und technische Leistungsfähigkeit sowie
T04_V1_GIZ-LogRV_Erklärung zu Russland-Sanktionen
geprüft wird.
Mit dem Teilnahmeantrag ist kein Angebot einzureichen. Angebote, die bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
Aus allen Unternehmen, die fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wählt die GIZ bis zu sieben geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden.
Die Auswahl erfolgt unter den geeigneten Bewerbern, die mindestens 400 Punkte erreichen. Die Maximalpunktzahl beträgt 650 Punkte. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der im Dokument T03_V1_GIZ-LogRV_Fragenkatalog Berufliche und technische Leistungsfähigkeit eingereichten Angaben.
Erreichen mehr als sieben Bewerber die Mindestpunktzahl, werden die sieben Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Besteht auf dem letzten zur Angebotsabgabe berechtigenden Rang Punktgleichheit, werden alle punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Aus der Rahmenvereinbarung kann insgesamt (einschließlich festgelegter Verlängerungsoptionen) höchstens ein Auftragsvolumen von 4.200.000,00 EUR (netto) abgerufen werden (Höchstwert).