22 Solaranlagen mit je 38 kWp PV und 28 kW Speicher inklusive Lieferung DDP Deutschland (exportfähig und aufgeteilt an verschiedene Adressen)
Optionen müssen nicht angeboten werden; sie werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Optionen werden spätestens bei der Auftragserteilung beauftragt oder weggelassen. Dies hängt vom verfügbaren Budget ab. Der Stückpreis in der Option muss identisch zu dem Stückpreis des Basisangebots sein.
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Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Die GIZ behält sich das Recht vor, im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Spezifischer Mindestumsatz - Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Solaranlagen) in den Jahren 2023 - 2025 nicht einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 800.000 EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.-------------------------------------------------Lieferung spätestens 4 Monate nach Auftragsvergabe. Angebote, die keine entsprechend verbindliche Lieferzeit enthalten können nicht berücksichtigt werden.-------------------------------------------------Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Solaranlagen) in den Jahren 2023 - 2025 nicht einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 800.000 EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.