Sechszehn (16) neue LKW (Wechselbrücke) inkl. optionaler Aufstockung um 4 (vier) weitere neue LKW (Wechselbrücke) für die Ukraine
FCA Lieferantenwerk (max. Entfernung per Straßentransport von Kiew 2.500 km) (INCOTERMS 2020)Bestimmungsort Ukraine
Vertragsoption (Los 2):
Sollte der Bieter mehr als Acht (8) neue LKW (Wechselbrücke) für Los 1 anbieten können, ist er aufgefordert noch zwei (2) weitere neue LKW (Wechselbrücke) als Option für Los 2 anzubieten. Bei der Option (Los 2), ist zu beachten, dass das angebotene Fahrzeug hinsichtlich Modell und Stückpreis identisch mit den Fahrzeugen von Los 1 sein muss. Zudem gelten alle anderen Bestimmungen des Vertrages und der Anlagen auch für die Option unverändert. Die eventuell angebotene Option ist nicht Gegenstand der Auswertung. Wurde sie jedoch angeboten, hat die Auftraggeberin das Recht den Leistungsumfang des ursprünglichen Auftrags für Los 1 (Acht (8) neue LKW (Wechselbrücke)) zu erweitern, indem sie die Stückzahl durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer um die angebotene Optionsmenge um zwei (2) neue LKW (Wechselbrücke) erhöht. Der Abruf dieser Option erfolgt innerhalb der Zuschlags-/Bindefrist, wenn die Verfügbarkeit des Budgets und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Vertragsoption (Los 4):
Sollte der Bieter mehr als Acht (8) neue LKW (Wechselbrücke) für Los 3 anbieten können, ist er aufgefordert noch zwei (2) weitere neue LKW (Wechselbrücke) als Option für Los 4 anzubieten. Bei der Option (Los 4), ist zu beachten, dass das angebotene Fahrzeug hinsichtlich Modell und Stückpreis identisch mit den Fahrzeugen von Los 3 sein muss. Zudem gelten alle anderen Bestimmungen des Vertrages und der Anlagen auch für die Option unverändert. Die eventuell angebotene Option ist nicht Gegenstand der Auswertung. Wurde sie jedoch angeboten, hat die Auftraggeberin das Recht den Leistungsumfang des ursprünglichen Auftrags für Los 3 (Acht (8) neue LKW (Wechselbrücke)) zu erweitern, indem sie die Stückzahl durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer um die angebotene Optionsmenge um zwei (2) neue LKW (Wechselbrücke) erhöht. Der Abruf dieser Option erfolgt innerhalb der Zuschlags-/Bindefrist, wenn die Verfügbarkeit des Budgets und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Dringlichkeitsbegründung siehe Vermerke
Siehe oben
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auf
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit / Netto-Umsatz - Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von neuen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 24.000 kg) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nicht einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 1.300.000 EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte - Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht min. zwei Referenzprojekte nachweisen können, die die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Mindestens zwei Referenzprojekte über die Lieferung von neuen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 24.000 kg aus den Jahren 2023, 2024 oder 2025.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.