Fünfzehn (15) neue Pick-Up mit optionaler Aufstockung und Sechzig (60) neue Kastenwagen mit optionaler Aufstockung für die Ukraine
FCA Lieferantenwerk (max. Entfernung per Straßentransport von Kiew 2.500 km) (INCOTERMS 2020)Bestimmungsort Ukraine
Preis
Vertragsoption (Lose 2):
Sollte der Bieter mehr als fünfzehn (15) neue Pick-Up für Los 1 anbieten können, ist er aufgefordert noch sieben (7) weitere Pick-Up als Option (Los 2) anzubieten. Bei der Option (Los 2), ist zu beachten, dass das angebotene Fahrzeug hinsichtlich Modell und Stückpreis identisch mit den Fahrzeugen von Los 1 sein muss. Zudem gelten alle anderen Bestimmungen des Vertrages und der Anlagen auch für die Option unverändert. Die eventuell angebotene Option ist nicht Gegenstand der Auswertung. Wurde sie jedoch angeboten, hat die Auftraggeberin das Recht den Leistungsumfang des ursprünglichen Auftrags für Los 1 (fünfzehn (15) neue Pick-Up) zu erweitern, indem sie die Stückzahl durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer um die angebotene Optionsmenge um sieben (7) neuen Pick-Up erhöht. Der Abruf dieser Option erfolgt innerhalb der Zuschlags-/Bindefrist, wenn die Verfügbarkeit des Budgets und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Vertragsoption (Lose 9 bis 11):
Sollte der Bieter mehr als sechzig (60) neue Kastenwagen für Los 3 bis 8 anbieten können, ist er aufgefordert noch bis zu dreißig (30) weitere neue Kastenwagen als Option (Los 9 bis 11) anzubieten. Bei den Optionen (Los 9 bis 11), ist zu beachten, dass nur Modelle angeboten werden können, die bereits in den Losen 3 bis 8 angeboten wurden. Hierbei müssen die Stückpreise des jeweiligen Modells identisch zu einem der Lose 3 bis 8 sein. Zudem gelten alle anderen Bestimmungen des Vertrages und der Anlagen auch für die Option unverändert. Die eventuell angebotene Option ist nicht Gegenstand der Auswertung. Wurde sie jedoch angeboten, hat die Auftraggeberin das Recht den Leistungsumfang des ursprünglichen Auftrags für Los 3-8 (sechzig (60) neue Kastenwagen) zu erweitern, indem sie die Stückzahl durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer um die angebotene Optionsmenge um bis zu dreißig (30) neuen Kastenwagen erhöht. Der Abruf dieser Option erfolgt innerhalb der Zuschlags-/Bindefrist, wenn die Verfügbarkeit des Budgets und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Durch die fortdauernd volatile Lage sowie die teilweise regionale Verschiebung und Intensivierung der Kriegshandlungen kommt es weiterhin zu erheblichen Bedrohungen für die kritische Daseinsvorsorge der ukrainischen Zivilbevölkerung. Bereits aufgrund der überragenden Bedeutung der akut bedrohten Individualrechtsgüter Leib und Leben liegt ein Kernfall besonderer Dringlichkeit vor.
Russland greift mittlerweile in regelmäßigen Abständen das gesamte Staatsgebiet der Ukraine mit groß angelegten kombinierten Luftangriffen an. So wurden etwa am 07. und 08.04.2026 innerhalb von rund 24 Stunden mehr als 1.500 Angriffsdrohnen sowie zusätzlich Marschflugkörper und ballistische Raketen gegen Ziele in der gesamten Ukraine eingesetzt. Die russischen Streitkräfte verfolgen dabei zunehmend die Taktik großflächiger Simultanangriffe über lange Zeiträume hinweg - auch tagsüber -, wodurch zeitgleich an zahlreichen Orten erhebliche Schäden an ziviler Infrastruktur sowie eine hohe Zahl an Toten und Verwundeten verursacht werden.
Diese Entwicklung stellt die ukrainischen Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden vor eine massive zusätzliche Belastung. Neben einem erhöhten Bedarf an Einsatzmaterial entsteht insbesondere ein deutlich gestiegener logistischer Unterstützungsbedarf, da zeitgleich an mehreren Einsatzorten Rettungs-, Evakuierungs- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Russland nimmt dabei erneut verstärkt die Energie- und Versorgungsinfrastruktur ins Visier, um die Zermürbung der Ukraine durch langfristige Einschränkungen der Energieversorgung fortzuführen. Die daraus resultierenden Ausfälle der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie eingeschränkte logistische Kapazitäten verschärfen die humanitäre Gefährdungslage zusätzlich.
Dringend benötigt werden daher die hier in Beschaffung befindlichen Pick-ups und Kastenwagen als mobile Einsatz- und Logistikfahrzeuge. Diese dienen insbesondere dem schnellen Transport von Einsatzkräften, Rettungsmaterial und der Evakuierung betroffener Personen sowie der Herstellung eines schnellen und belastbaren Lagebildes bei zeitgleichen Angriffen an unterschiedlichen Orten. Nur durch hochmobile und kurzfristig verfügbare Transportkapazitäten können die ukrainischen Behörden flexibel auf die zunehmende Dynamik und räumliche Ausweitung der russischen Angriffe reagieren.
Die Durchführung einer Dringlichkeitsvergabe daher alternativlos, da eine unverzügliche Beschaffung geeignet ist, die Auswirkungen schwerer Angriffsschäden zu reduzieren und damit einer weiteren Verschärfung der humanitären Krise entgegenzuwirken
Siehe oben
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.